"Krebserregend"-Label für Titandioxid nicht rechtens
Der Weißmacher Titandioxid ist umstritten. Die EU-Kommission stufte den Stoff 2019 als krebserregend ein. Doch der EuGH entschied, dass er dieses Label nicht mehr tragen muss - zumindest vorerst.
Der in Produkten wie Sonnencreme, Zahnpasta oder Wandfarbe und Lacken verwendete Weißmacher Titandioxid darf nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vorerst nicht als Stoff bezeichnet werden, der Krebs erregen kann. Das höchste EU-Gericht mit Sitz in Luxemburg teilte mit, der in der EU zuständige Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) habe nicht alle für die Bewertung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt.
Auf Grundlage der RAC-Bewertung hatte die EU-Kommission den Stoff vor sechs Jahren als "karzinogen" eingestuft. Diese Entscheidung muss nun nach dem Urteil zurückgenommen werden. Mit dem Begriff "karzinogen" beschreibt die EU Stoffe, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.
Hersteller hatten gegen Einstufung protestiert
Der EuGH bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil der untergeordneten Instanz. In diesem waren die Richter 2022 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beurteilung einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die Einstufung von Titandioxid-Pulver stützte, offensichtlich fehlerhaft gewesen sei.
Verschiedene Hersteller, Importeure, Anwender und Lieferanten hatten gegen die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes als karzinogen protestiert. Mit dem Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 wurde Titandioxid nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis versehen werden.
In Lebensmitteln seit 2022 verboten
In Lebensmitteln ist die Verwendung des Stoffes, der Produkten ein strahlendes Weiß verleiht, allerdings schon seit 2022 verboten. Grund ist, dass negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden konnten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR hatte das Gesundheitsrisiko 2021 neu eingeschätzt. Es kam zu dem Schluss, dass mehrere Studien darauf hinweisen, dass Titandioxid-Partikel in den Zellkern dringen und dort DNA-Strangbrüche, DNA-Schäden und Chromosomenschäden verursachen könnten.
Titandioxid-Partikel verstärken Darmentzündung
2017 verabreichte der Mediziner Gerhard Rogler vom Universitätsspital Zürich Mäusen Titandioxid-Partikel in Nano-Größe. Gesunden Tieren passierte nichts. Aber bei denen, die bereits an Darmentzündungen litten, wurden diese verstärkt.
Auch bei Patienten mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa machte er diese Beobachtungen. "Bei denen ist die Schutzschicht der Darmschleimhaut sehr dünn. Sie ist nicht geschützt vom Vordringen dieser Nano-Partikel. Wenn die in die Zellen eindringen, dann gehen die kaputt, dann werden die Lücken der Schutzwand größer, Bakterien können eindringen. Es kommt zu Entzündungsschüben." Und, so Rogler weiter, chronische Entzündungen können zu Krebs führen.
Mit Informationen von Jan Kerckhoff, BR
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