Nicht in Champagnerlaune
Wein zählt zu den wichtigsten Exportgütern Frankreichs - und viel davon geht in die USA. Bleibt das auch so, wenn nun 15 Prozent Zoll fällig werden? Winzer sind besorgt, die Regierung hofft auf ein Schlupfloch.
"Côte de Sézanne" ist eines der kleineren Anbaugebiete in der Champagne. Damien Champy leitet das Weingut "Le Brun de Neuville" und hat die Kooperative in vergangenen 20 Jahren neu ausgerichtet - raus aus den Supermärkten, rein in den Fachhandel und in die Restaurants. Auch den Export in die USA hat der Champagner-Produzent deutlich ausgebaut. Und jetzt das.
"Wir hoffen noch, dass die Zölle wieder unter 15 Prozent sinken. Deswegen haben wir eher ein gemischtes Gefühl in Bezug auf das geschlossene Abkommen", sagte der Winzer der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Frankreich will Zoll-Ausnahme für Wein und Spirituosen
Beim Deal mit den USA gibt es ein mögliches Schlupfloch. Die EU verhandelt noch mit der amerikanischen Seite, damit am Ende wenigstens einige Sektoren von den Zöllen verschont bleiben. "Wir wollen Garantien für Wein und Spirituosen erreichen", sagte der französische Außenminister Jean-Noël Barrot.
Champagner, Wein aus Bordeaux oder von der Rhône, Cognac oder Armagnac - das sind französische Nationalheiligtümer. Mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. Rund 600.000 Menschen arbeiten in der französischen Wein- und Spirituosenindustrie. Die Branche ist stark vom Export abhängig: 40 Prozent des französischen Weins wird im Ausland verkauft.
Die USA sind der wichtigste Markt außerhalb Frankreichs - auch für viele inhabergeführte Weingüter. Yves Couvreur, Geschäftsführer des Verbands der unabhängigen Champagner-Produzenten, erklärte: "Für uns wäre es wichtig, die 15 Prozent wieder wegzukriegen. Weil sonst das Risiko besteht, dass wir Marktanteile verlieren." Und weiter: "Es geht hier nicht um Konzerne wie Boeing oder Airbus, sondern um kleine Unternehmen, mittelständische Betriebe, denen jetzt große wirtschaftliche Probleme drohen."
Winzer wollen sich neu aufstellen
Die Winzerinnen und Winzer fühlen sich als Opfer eines Konflikts, mit dem sie gar nichts zu tun haben. Auch in der französischen Regierung herrscht Unverständnis über die hohen US-Zölle für Wein. Ziel von Trump sei es doch, Produktion wieder in die USA zu holen. Aber in Texas lasse sich nun mal kein Cognac oder Champagner herstellen.
Sollte sich am Zollsatz nichts ändern, werde vielen Betrieben nichts anderes übrig bleiben, als neue Märkte anzusteuern, sagte Christine Sévillano, Präsidentin der unabhängigen Champagner-Weingüter.
"Wir werden keine Wunder vollbringen können. Aber mehr als bisher müssen wir uns neu ausrichten", so Sévillano. "Darüber reden wir in letzter Zeit viel. Das braucht Zeit, und dafür muss man investieren."
"Viel Arbeit in den amerikanischen Markt gesteckt"
Aber noch wollen die französischen Weingüter den amerikanischen Markt nicht verloren geben. In den letzten Jahren haben sie sich angestrengt, um dort richtig zu landen.
Auch mit der Champagner-Marke "Le Brun des Neuville". Im Weinkeller prüft Damien Champy regelmäßig deren Qualität. "Wir haben sehr, sehr viel Arbeit in den amerikanischen Markt gesteckt. Über viele Jahre haben wir uns mit den Importeuren getroffen, sind gereist, haben in den USA Weinproben veranstaltet. Natürlich wäre es schade, wenn diese ganze Arbeit umsonst gewesen wäre", so Champy.
Der Chef der Kooperative rechnet vor: Eine Flasche Champagner, die das Weingut für 30 Euro verlässt, kommt in den USA für umgerechnet zwischen 50 und 60 Euro in die Läden. Die Zölle würden konkret bedeuten: Der Preis pro Flasche könnte bei knapp 70 Euro landen.
Verband sieht pessimistisch in die Zukunft
An seinem Verkaufspreis will Damien Champy nichts ändern. Die Frage ist also, ob die Kunden in den USA bereit sein werden, für eine gute Flasche Champagner noch mal was drauf zu legen.
Sehr viele eher nicht, meint der französische Wein- und Spirituosenverband - und rechnet mit einem Rückgang der Verkäufe in den USA um 25 Prozent. Sollte es bei Zöllen für die Branche bleiben.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke