Umweltschutz laut Internationalem Gerichtshof ein Menschenrecht
- Eine «saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt» sei ein Menschenrecht, urteilt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.
- Der Gerichtshof hat sich in einem Gutachten mit der Frage befasst, ob Staaten zum Klimaschutz verpflichtet werden können.
- Das Klima müsse «für die aktuelle und zukünftige Generationen» geschützt werden.
- Der IGH hat um 15 Uhr mit der Verlesung begonnen. Sie dauert noch an.
Der Klimawandel könne die Menschenrechte gefährden, darunter das Recht auf Gesundheit, argumentierte der Gerichtshof. Er hat die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten beim Klimaschutz und mögliche Konsequenzen untersucht.
Bruch von Klimaverpflichtung ist völkerrechtswidrig
Die IGH-Richter sagten bei der Verlesung, dass die Verletzung von Klimaverpflichtungen durch einen Staat «eine völkerrechtswidrige Handlung» darstelle. Dafür könne ein Staat haftbar gemacht werden. Vom Klimawandel geschädigte Länder könnten darum Reparationszahlungen einfordern. Der Umfang solcher Zahlungen müsse aber von Fall zu Fall bestimmt werden.
Es müsse auch ein direkter und eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Handlung und dem Schaden nachgewiesen werden. Das sei vor Gericht zwar schwierig, aber nicht unmöglich.
Das 500 Seiten starke Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Aber es wird als möglicher Wendepunkt in der internationalen Klimapolitik gesehen.
Mehr folgt...
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