Extra-Gebühren im Pflegeheim: Was erlaubt ist und was nicht
- Die Standards in Pflegeheimen sind gleich geblieben, sagt der Arbeitgeberverband Pflege. Allerdings würden mehr Zusatzleistungen gewünscht.
- Die Heime dürfen ohne Zustimmung der Bewohner keine Zusatzleistungen abrechnen.
- Trotzdem sollen die Bewohner vor zu hohen Kosten geschützt werden. Der Spielraum für die Preise ist jedoch relativ groß.
Bei der Beratungsstelle des BIVA-Pflegeschutzbunds melden sich in letzter Zeit immer mehr Menschen, weil sie Probleme mit Zusatzleistungen in Pflegeheimen haben, erzählt Ulrike Kempchen. Sie ist Juristin und eine der Beraterinnen.
Kempchen zufolge ärgert viele Bewohner und Angehörige, dass Leistungen, die mal zum Standard gehört hätten, inzwischen als Zusatzleistungen abgerechnet würden: "Das ist, wie wenn jetzt plötzlich andere Getränke als Mineralwasser, Tee und Kaffee, die es vielleicht hin und wieder mal gab, jetzt mit Kosten belegt werden. Früher gab es vielleicht mal einmal in der Woche ein Glas Wein zum Essen und plötzlich soll das zusätzlich kosten. Oder aber viele Leute, die sich neu einrichten in einer Einrichtung, wundern sich dann auch, wenn sie für TV- und Telefonnutzung gesonderte Gebühren zahlen sollen."
Immer mehr Nachfrage nach Sonderleistungen
Der Arbeitgeberverband Pflege, der die Interessen vieler Pflegeeinrichtungen vertritt, weist den Vorwurf zurück. Die Standards seien eigentlich gleich geblieben, erklärt Geschäftsführerin Isabell Halletz. Als Zusatzleistungen versteht sie vielmehr Angebote wie Fußpflege und Friseurbesuche. Und die würden immer mehr nachgefragt: "Weil man möchte ja als Bewohner häufig nicht mehr die 'Standardversorgung', sondern wünscht sich, ähnlich wie im Hotel eine gute Rundumverpflegung und die wird eben nicht von den Pflegekassen übernommen."
Was genau Zusatzleistungen sind, ist gesetzlich nur lose definiert. Laut Paragraf 3 des elften Sozialgesetzbuches sind es besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische oder betreuende Leistungen.
Bewohner müssen Zusatzleistungen schriftlich zustimmen
Die Einrichtungen haben also einen großen Ermessensspielraum, können aber nichts abrechnen, dem der Kunde nicht vorher zugestimmt hat, erklärt Ulrike Kempchen: "Das ganze muss vorher schriftlich vereinbart werden. Und da muss ich genau erkennen können, welche Art von Zusatzleistungen, welcher Umfang, welche Leistungen, welche Höhe des Entgeltes."
Zusatzleistungen sind auch dafür da, um zusätzliche Einnahmen zu generieren, sagt Isabell Halletz vom Arbeitgeberverband Pflege. Das Geld brauche es, um die Liquidität zu sichern. Denn die finanzielle Situation sei bei allen Einrichtungen angespannt: "Das hängt einfach auch damit zusammen, dass ja die Kosten nicht nur für die Pflege, sondern auch für alle Leistungen drumherum, wie Strom, wie Wasser und weitere Sachkosten natürlich steigen und man da auch immer schauen muss, wie man die finanziert."
Kein Mitspracherecht: Preise für Zusatzleistungen nicht verhandelt
Dafür zeigt auch der Pflegeschutzbund Verständnis. Die Kosten dürften aber nicht zu stark auf den Kunden ausgelagert werden, sagt Ulrike Kempchen. Zumal sie bei den Preisen kein Mitspracherecht hätten: "Zusatzleistungen werden nicht verhandelt. Das bedeutet, die können schon frei festgesetzt werden. Wir haben natürlich rechtliche Ansatzpunkte wie Wucher oder dergleichen. Aber die Spielfläche ist schon recht groß und wird auch nicht kontrolliert."
Das heißt: Betroffene müssen sich bei Problemen mit Zusatzleistungen selbst kümmern. Hilfe bietet unter anderem die telefonische Beratungsstelle des Pflegeschutzbundes. Laut Ulrike Kempchen nehmen die Berater auf Wunsch auch Kontakt mit der Einrichtung auf und versuchen zu vermitteln.
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