• Ab einer erwarteten Steuernachzahlung von 400 Euro müssen Rentner vierteljährlich mindestens 100 Euro vorauszahlen.
  • Etliche Ruheständler erfahren erst bei einer Steuerprüfung von der Vorauszahlungspflicht und müssen dann hohe Nachzahlungen leisten.
  • Etwa ein Drittel der Rentner muss keine Steuern zahlen, viele andere wegen Zusatzeinkünften schon.

Vielen Rentnerinnen und Rentnern ist nicht klar, dass sie auf ihre Rente eine Steuer zahlen müssen – und entsprechend ab einem bestimten Bruttobetrag auch eine vierteljährliche Steuervorauszahlung zu leisten haben.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt den Ablauf. "Es gibt eine Regelung im Einkommensteuergesetz, die besagt: Wenn man 400 Euro Nachzahlung zu erwarten hat, dann wird eine vierteljährliche Vorauszahlung von mindestens 100 Euro festgesetzt. Daher zahlen viele Rentner den Betrag vierteljährlich bereits an das Finanzamt voraus."

Vorauszahlungspflicht überrascht viele Ruheständler

Da diese Vorauszahlungen in der Regel nur Freiberuflern und Selbstständigen geläufig sind, passiere es, dass Rentnerinnen und Rentner manchmal erst durch eine Steuerprüfung darauf aufmerksam werden, dass sie eigentlich über Jahre Steuervorauszahlungen hätten leisten müssen.

Bianca Schostek vom Steuerring kennt Fälle, wo dann Nachzahlungen im hohen vierstelligen Bereich eingefordert wurden. Sie berät unter anderem Rentner und Pensionäre. "Also ich würde mich rechtzeitig informieren, wenn zum Beispiel die Bruttorente vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung für Ledige über 11.604 Euro beträgt und für Verheiratete über 23.208 Euro beträgt, dann würde ich durchaus durchrechnen lassen, ob eine Veranlagungspflicht besteht."

Wann eine Vorauszahlung nötig ist

Knapp ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland würden keine Steuern zahlen müssen, weil sie unter dieser Grenze liegen. Viele der rund 15 Millionen übrigen Rentner haben neben der Grundrente noch weitere Einkünfte. Sie vermieten, beziehen eine Privat- oder Betriebsrente oder arbeiten noch für ein regelmäßiges Gehalt. Diejenigen müssten ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgeben und entsprechende Vorauszahlungen leisten.

Schostek würde es begrüßen, wenn die Grundrente von vornherein erst nach dem Steuerabzug überwiesen würde. "Wünschenswert wäre, dass die Rentenversicherung gleich eine Steuer abzieht, so wie es auch jeder Arbeitgeber in Deutschland macht. Also wenn er seinem Arbeitnehmer ein Gehalt zahlt oder einen Lohn, dass da die Steuer einbehalten wird." Zumindest für die Rentenbezieher ohne zusätzliche Einkünfte würde das Erleichterung bringen.

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