Staat bleibt auf Kosten für Unterhaltsvorschuss sitzen
- Der Landesverband für alleinerziehende Mütter und Väter kritisiert Abzüge beim Unterhaltsvorschuss und dass viele Eltern nicht zahlen.
- Bundesweit holen Jugendämter nur 17 Prozent des Unterhaltsvorschusses zurück – oft wegen Vermögensverschiebung, geringem Lohn und langen Verfahren.
- Jugendamtsleiter Jakob hält harte Strafen für Unterhaltsverweigerer für wenig sinnvoll und setzt stattdessen auf Hartnäckigkeit – wofür es aber mehr Personal brauche.
Uwe Schönbach ist 60 Jahre alt und kommt aus Zeulenroda-Triebes in Thüringen. Seinen Sohn erzieht er seit knapp sieben Jahren alleine. Die Mutter verdient nur Mindestlohn – zu wenig, um Unterhalt zu zahlen. Schönbach ist stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Landesverbands für alleinerziehende Mütter und Väter.
Er ärgert sich, dass vom Unterhaltsvorschuss auch noch Geld abgezogen wird und versteht die Rechnerei nicht: "Ich bekomme Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Vom Unterhaltsvorschuss kriege ich das hälftige Kindergeld abgezogen – also 127,50 Euro. Es gab eine Kindergelderhöhung von 5 Euro. Diese 5 Euro werden mir vom Unterhaltsvorschuss wieder abgezogen. Das heißt, der andere Partner macht 5 Euro weniger Schulden und ich habe für das Kind im Prinzip keinen Euro mehr."
Schönbach nimmt wahr: Die meisten unterhaltspflichtigen Eltern würden schlicht zu wenig verdienen. Aber einige auch absichtlich nicht zahlen – zum Beispiel, um die Mutter emotional zu erpressen.
Jugendämter können nur selten Geld wieder einholen
Bundesweit liegt die sogenannte Rückgriffsquote nur bei 17 Prozent, also wie oft Jugendämter das gezahlte Geld wieder einholen können. Die Sachgebietsleiterin Unterhalt im Altmarkkreis Salzwedel, Monika Jachmann, erklärt warum: "Einmal, dass die Pflichtigen absichtlich eine Vermögensverschiebung machen, wo wir dann nicht mehr herankommen. Viele sind auch in Teilzeitbeschäftigung oder bekommen Mindestlohn, wo man nicht viel Rückgriff betreiben kann."
Weitere Gründe sind Jachmann zufolge die langen Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und den Gerichtsvollziehern und die Verweigerung der Mitarbeit vieler Pflichtigen. Und: "Wir haben auch viele Mehrkindfamilien, wo der pflichtige Elternteil viele Kinder hat", erklärt Jachmann.
In einem Fall habe es fast ein Jahr gedauert, bis das Jugendamt alle nötigen Informationen über ein Elternteil hatte.
Wenig Handlungsspielraum bei Strafen
Doch warum werden Verweigerer nicht stärker bestraft? Der Jugendamtsleiter des Landkreises Gotha, Thomas Jakob, sagt: Natürlich gehe man auch strafrechtlich gegen sie vor. Viel Handlungsspielraum gebe es aber nicht.
Mit einer Geldbuße zu arbeiten bezeichnet Jakob als "kontraproduktiv", weil die Situation so verschlimmert werden würde: "Es geht es darum zu sagen: Wir gucken, wie die Einkommenssituationen da sind und wir sind hartnäckig dabei. Ich glaube, das wichtigste ist, dass man kontinuierlich dranbleibt und dafür brauchen wir die personelle Ressource als Jugendämter."
Heißt unterm Strich: Die niedrige Rückgriffsquote liegt an hoher Bürokratie, Personalmangel und dass Elternteile sich ihrer Verantwortung entziehen können.
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