• Tracking ist laut Datenschützerin bei kleinen Kindern erlaubt, bei einsichtsfähigen Jugendlichen oder Senioren nur mit Zustimmung.
  • Die Datenschützerin mahnt, beim Tracking auch das Persönlichkeitsrecht der Kinder zu wahren – zumal Apps teils Daten sammeln oder Sicherheitslücken haben.
  • Pädagogin Inke Hummel rät Eltern, mit Kindern den Umgang mit unvorhergesehenen Situationen zu üben, statt auf Tracking zu setzen.

Montagnachmittag im Leipziger Stadtteil Schleußig. Erzieherin Lili Santana sitzt im Garten und wartet auf ihren Sohn, 7 Jahre alt, der sich gerade aus der Malstunde auf den Heimweg gemacht hat. In der App erscheint auf einer Karte ein kleines Emoji einige Häuserblocks weiter: "Er ist auf der Brockhausstraße. Es hat vorhin hier angezeigt, jetzt zeigt es das nicht mehr. Kann sein, dass er sich gerade bewegt", sagt Lili. Wenige Minuten später sieht sie: Ihr Sohn ist nur noch wenige Meter entfernt.

Heute trackt Lili ihren Sohn zu Vorführzwecken. Sonst kontrolliert sie seinen Standort nur, wenn der alleine aus dem Hort nach Hause muss und sie ihn dort nicht begrüßen kann: "Alle drei Wochen habe ich Spätdienst, da muss ich bis 17 Uhr arbeiten und der Hort hat auch bis 17 Uhr auf. Das bedeutet, er muss alleine nach Hause gehen. Dieser Tracker ist nur, um zu wissen, ob er zu Hause angekommen ist".

GPS-Tracking bei kleinen Kindern erlaubt

Diese Art von Tracking sei relativ unproblematisch und wegen einer Ausnahme in der DSGVO auch erlaubt, sagt Sachsens oberste Datenschützerin Juliane Hundert. Jedenfalls solange die Kinder noch klein sind: "Ab 14 bis 16 haben sie schon die geistige Reife, dass sie solche Entscheidungen auch selber treffen können. Aber bis dahin haben die Eltern das Sorgerecht und können im Rahmen dieses Sorgerechts eine Entscheidung fällen", erklärt Hundert.

Auch Angehörigen von Demenzkranken könnten Tracker zwar ein zusätzliches Sicherheitsgefühl bringen, sagt Hundert. Wenn aber Einsichtsfähigkeit vorhanden ist, rät sie dringend dazu, die Einwilligung der getrackten Senioren beziehungsweise des Kindes einzuholen.

Persönlichkeitsrechte von Kindern müssen beachtet werden

Das sage sie auch als Mutter, so die Datenschützerin: "Wir bilden unsere Kinder auch mit dem, was wir mit ihnen tun. Wir sind Vorbild für das, was unsere Kinder möglicherweise mal selber an Privatheit erleben und verteidigen müssen." Man müsse keine datenschutzrechtlichen Grundlagen beachten, "aber das Persönlichkeitsrecht unserer Kinder achten".

Einige Tracking-Apps haben sich in der Vergangenheit als Datensammler für Werbefirmen entpuppt. Oder es wurden empfindliche Sicherheits-Lecks bekannt.

Experten: Lieber zur Selbstständigkeit erziehen, statt zu tracken

Auch die Pädagogin Inke Hummel empfiehlt Eltern, immer auch Alternativen zum Tracking der Kinder zu prüfen. Gerade, wenn es um ein Gefühl der Unsicherheit gehe, stimme das nicht immer mit den Tatsachen überein. Denn Straßenverkehr und Umgebung sind für Kinder oft weniger gefährlich als noch vor Jahrzehnten.

Und unvorhergesehene Situationen sollte man ohnehin aktiv mit Kindern einstudieren. Für den Fall, dass die Technik mal streike, sollte man das gezielt üben: "Was ist denn, wenn ich den Bus verpasst habe? Wenn es auf einmal dunkel wird oder wenn mich jemand blöd anspricht? Wie kann ich damit umgehen, dass die Kinder das Handwerkzeug wirklich haben, falls sie keine Technik haben oder die Technik ausfällt?", fragt Hummel.

Wenn Kinder auch allein zurechtkämen, fördere das zudem letztlich ihre Selbstständigkeit und signalisiere, dass Eltern ihren Kindern vertrauen, sagt Hummel. Das weiß auch Lili Santana. Die deshalb, wenn sie einkaufen geht, ihren 7-Jährigen samt noch kleinerem Bruder allein in den Hinterhöfen spielen lässt. Ganz ohne sie auf dem Handy zu verfolgen.

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