Erleichterung bei Gedenkstätte Buchenwald nach Urteil zu Palästinensertuch
- Die Gedenkstätte Buchenwald hat vor Gericht Recht bekommen und ist erleichtert darüber.
- Auch politische Stimmen betonen, dass Gedenkstätten kein Ort des politischen Protestes seien. Insbesondere die Jüdische Landgemeinde Thüringen sprach von der Würde des Ortes.
- Das bloße Tragen des Tuches ist kein Grund, den Zutritt zu verweigern – der Aspekt des Protestes muss gegeben sein.
Bei den Verantwortlichen der Gedenkstätte Buchenwald herrscht Erleichterung. Sprecher Rikola-Gunnar Lüttgenau ist froh, dass das Gericht so entschieden hat: "Als Gedenkstätte ist es sozusagen unsere Aufgabe, die Würde des Ortes als Friedhof und damit auch der Menschen, die hier litten, zu bewahren. Dazu gehört es auch, dass wir es nicht zulassen können, dass jemand hier vor Ort die Verbrechen verharmlost oder relativiert oder, wie in diesem Fall, auf einer Gedenkfeier das Existenzrecht Israels verneint."
Symbole nicht immer eindeutig
Die Frau hatte die Absicht, sichtbar gegen die Unterstützung der gegenwärtigen israelischen Politik Stellung zu beziehen, erklärt das Gericht. Das sei auch der Grund gewesen, warum sie nicht auf das Gelände gelassen wurde, sagt Lüttgenau. Das Tragen des Tuches allein war es also nicht.
Und auch in Zukunft sollen Besucher nicht allein deshalb abgewiesen werden, so Lüttgenau. "Die Kufiya ist ja nicht per se ein antisemitisches Symbol. Das ist in der Tat ein wenig tricky. Denn was ein Symbol bedeutet, kommt immer auf den Kontext an – also: wie, wo und von wem es verwendet wird", erklärt er. Wenn man aber erkenne, dass die Symbole zielgerichtet eingesetzt würden, dann müsse die Gedenkstätte auch einschreiten können.
Jüdische Landesgemeinde Thüringen: Gedenkstätte kein Ort für Protest
Es gehe auch darum, das Sicherheitsgefühl der Juden nicht zu gefährden, die den Gedenkort besuchen. Demonstrationen seien an einem solchen Ort ungeeignet, sagt Reinhard Schramm, Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen: "Es ist einer Gedenkstätte unwürdig. Sie soll zu Demonstrationen gehen, die sind ja alle zulässig, aber sie soll auf unseren Gedenkstätten nicht demonstrieren – wirklich." Schramm sagt, er habe das Gefühl, dass es für "diese für mich anonyme Klägerin" vielleicht gut wäre, sich mit Menschen wie ihm zu unterhalten. "In aller Ruhe, damit sie auch die jüdische Seite hier in Deutschland versteht."
Wie Schramm begrüßt auch Ulrike Grosse-Röthig von den Linken im Thüringer Landtag die Gerichtsentscheidung. Die justizpolitische Sprecherin sagt, in der Gedenkstätte eine Kufiya zu tragen, um damit gezielt israelische Regierungspolitik zu kritisieren, sei nicht nur ungeeignet, sondern auch ein Zeichen mangelnden Respekts: "Ich erwarte von jedem, der Orte wie die Gedenkstätte Buchenwald besucht, eine Sensibilität gegenüber den Opfern des NS-Terrorregimes und das muss sich eben auch in Kleidung ausdrücken."
Bloßes Tragen des Tuchs kein Abweisungsgrund
Auch Ralph Hutschenreuther, justiz- und religionspolitischer Sprecher des BSW im Thüringer Landtag, bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als richtig. Denn es sei nicht nur darum gegangen, dass die Frau ein Palästinenser-Tuch getragen hat: "Sie wollte hier lautstark, so verstehe ich die Einlassung, eine politische Botschaft gegen die ihrer Ansicht nach einseitige Parteinahme der Gedenkstätte für die Politik der israelischen Regierung aussprechen."
Dass es diese Absicht gegeben hat, ist nach Ansicht von Hutschenreuther für die Entscheidung essenziell. Denn das bloße Tragen des Tuches ist aus seiner Sicht kein Ausschlussgrund.
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