Inhalt des Artikels:

  • Preis an der Kasse ist bindend
  • Pfandbons sind drei Jahre gültig
  • Pfandrückgabe auch bei verbeulten Dosen und Flaschen
  • Bezahlen mit bis zu 50 Münzen erlaubt
  • Kirsche, Weintraube und Co. darf nicht ungefragt gekostet werden

Preis an der Kasse ist bindend

Der in der Kasse hinterlegte Preis gilt, auch wenn am Regal ein günstigerer Preis angebracht war. "Der Kauf findet an der Kasse statt – und dort geschieht (juristisch gesehen) auch erst die Vereinbarung über den Preis", erklärt das der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wer das beim Bezahlvorgang bemerkt, könne die Ware jedoch zurückgeben und stornieren lassen. Nach dem Verlassen des Geschäfts müsse dann jedoch auf die Kulanz des Händlers gesetzt werden.

Pfandbons sind drei Jahre gültig

Sie haben die Pfandflaschen abgegeben, sind wieder zuhause angekommen. Der Pfandbon ist aber noch in der Hosentasche und das Geschäft macht gleich zu? Kein Problem, der Pfandbon ist gemäß der allgemeinen Verjährungsregeln des es Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) drei Jahre gültig. "Wobei die Verjährung mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist", so das Verbraucherportal Bayern. Wer noch einen Pfandbon von Januar 2022 hat, kann ihn auch noch bis zum 31. Dezember 2025 einlösen. Doch Vorsicht: In der Regel werden die Bons auf Thermopapier gedruckt, welches temperaturempfindlich ist und recht schnell unlesbar werden kann.

Pfandrückgabe auch bei verbeulten Dosen und Flaschen

Zwei Plaste-Flaschen oder Bierdosen sollen noch in den Beutel rein und lassen sich auch zwischen das restliche Leergut schieben. Doch beim Auspacken im Supermarkt stellt sich heraus, dass sie dabei Dellen davon getragen haben. Ist damit der Pfand futsch?

"Ob verbeult oder platt, ob beschädigt oder schmutzig – Händler sind zur Rücknahme von Pfand verpflichtet" erklärt Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf deren Homepage. Jedoch müsse das Pfandlogo mit Strichcode noch lesbar sein. Wenn der Automat streikt, sollte man Personal zur Hilfe holen.

Bezahlen mit bis zu 50 Münzen erlaubt

Das Portemonnaie ist wieder mal prall gefüllt mit Kleingeld und wird immer schwerer. Zeit für eine Schlankheitskur. Also am besten, so viele Münzen wie möglich beim nächsten Einkauf loswerden. Laut Münzgesetz sind Händler verpflichtet, bis zu 50 Münzen zu akzeptieren bei einem Bezahlvorgang.

Kirsche, Weintraube und Co. darf nicht ungefragt gekostet werden

Obst kosten, bevor es bezahlt ist, ist keine gute Idee. Hier kann man sich eine Anzeige wegen Diebstahl einfangen. "Solange die Ware nicht bezahlt wurde, gehört sie dem Ladenbesitzer. Grundsätzlich gilt also, dass Lebensmittel zuerst bezahlt werden müssen, bevor sie verzehrt werden", so das Verbraucherportal Baden-Württemberg. Wer aber nichts kaufen möchte, ohne den Geschmackstest zu machen, sollte also vorher das Personal um Erlaubnis bitten.

MDR (cbr)

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