Staatliche Teilhabeförderung für Freizeit und Sport wird in armen Familien kaum genutzt
- Die staatliche Teilhabeförderung für Kinder und Jugendliche wird nur selten beantragt.
- Zwischen den Bundesländern gibt es dabei große Unterschiede.
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, dass die Förderung pauschal an alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen ausgezahlt wird.
Nur wenige arme Kinder und Jugendliche nutzen die staatliche Teilhabeförderung für Freizeit und Sport. Das zeigt eine Analyse des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Aus den verfügbaren Daten gehe hervor, dass vier von fünf berechtigten Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 15 Jahren die Förderung nicht erhalten.
Der Staat zahlt aktuell 15 Euro pro bedürftigem Kind und Monat. Das Geld muss allerdings von den Familien beantragt werden. Die Förderung kann zum Beispiel für Musikunterricht, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Freizeitfahrten genutzt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Kita- und Schulkinder unter 18, deren Familien Bürgergeld oder ähnliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen. Die Familien müssen nachweisen, dass sie das Geld tatsächlich für die geförderten Aktivitäten ausgegeben haben.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Zwischen den verschiedenen Bundesländern gibt es große Unterschiede: In Rheinland-Pfalz und Hamburg erhielten 2024 den Angaben zufolge weniger als zehn Prozent der Kinder die Teilhabeförderung, in Schleswig-Holstein waren es dagegen gut 60 Prozent.
In Mitteldeutschland wird nur wenig Teilhabeförderung ausgezahlt. In Sachsen bekamen sie 2024 knapp 15 Prozent der bedürftigen Kinder und Jugendlichen, in Sachsen-Anhalt etwa 14 Prozent, in Thüringen etwas mehr als 11 Prozent.
Für die Umsetzung der Teilhabeförderung sind die Kommunen zuständig.
Verband: Geld pauschal an alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen auszahlen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass das bei der Einführung des Pakets im Jahr 2011 formulierte Ziel, die soziale Teilhabe armer Kinder und Jugendlicher zu fördern, "weiterhin nicht eingelöst" wird. Als einen Grund vermutet der Verband die bürokratischen Hürden, um die Förderung zu nutzen.
Hauptgeschäftsführer Joachim Rock schlägt deshalb vor, die geplanten 20 Euro Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen auszuzahlen – "ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen". Zudem müsse ein Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit eingeführt werden, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann.
Die bisherige Teilhabeleistung sei "gut gedacht, die Umsetzung oftmals schlecht gemacht", so Rock. Er kritisiert: "In einem derart reichen Land wie Deutschland ist es ein Ärgernis, wenn Kinder nicht zum Fußball- oder Ballettunterricht gehen können".
SPD und Union wollen Teilhabe-Pauschale auf 20 Euro erhöhen
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vorgesehen, die Pauschale von 15 auf 20 Euro zu erhöhen. Erwähnt werden zudem Überlegungen zu einer "Kinderkarte" und einer "Teilhabe-App", aber keine standardmäßige Auszahlung der Summe an alle Anspruchsberechtigten.
epd, KNA (akq)
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