Porsche verliert wieder im Streit um Betriebsrats-Gehalt
Der Autobauer Porsche muss seinem Betriebsratchef Knut Lofski in Leipzig das volle Gehalt zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Chemnitz am Montag entschieden. Die Revision von Porsche wurde zurückgewiesen. Nach Überzeugung der Chemnitzer Richterin ist die Vergütung des Betriebsrats angemessen. Sie entspreche etwa dem Stand vergleichbarer Arbeitnehmer.

Laut Gericht muss Porsche nun das zuvor einbehaltene Gehalt nachzahlen und den Betriebsratsvorsitzenden wieder höher eingruppieren. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Porsche könne gegen die Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Lofski: Endlich wieder strahlen können
Betriebsrat Lofski zeigte sich nach dem Urteilsspruch erleichtert. "Da kann man auch wieder mal strahlen", sagte er MDR SACHSEN. Und weiter: "Man hat wieder ein beruhigtes Arbeitsleben und kann sich voll der Arbeit als Betriebsrat widmen." Lofski arbeitet seit dem Jahr 2000 bei Porsche Leipzig, ursprünglich als Montierer mit Meisterabschluss, später als Schichtgruppenleiter. Nach seiner Freistellung als Betriebsratsvorsitzender vor 20 Jahren war sein Gehalt an die Entwicklung vergleichbarer Beschäftigter gekoppelt worden.
BGH stellt Vergütung in großen Konzernen infrage
Das Arbeitsgericht Leipzig hatte bereits im Februar entschieden, dass Lofski Anspruch auf seine ursprüngliche Vergütung hat. Der Autobauer hatte die Bezüge für Betriebsräte im Jahr 2022 um etwa ein Drittel gekürzt. Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Der hatte die bisherige Praxis von Gehaltszahlungen von Betriebsräten in großen Konzernen infrage gestellt.
Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH es für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Das bedeutet, wie sich die freigestellten Arbeitnehmervertreter innerhalb des Betriebes entwickelt hätten, wenn sie nicht in das Gremium gewählt worden wären.
MDR (phb)/dpa
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