Inhalt des Artikels:

  • Was nun in Sachsen für Selbstständige gilt
  • Fall 1: Weiter zittern weil der Steuerbescheid noch nicht da ist
  • Fall 2: Durch Widerspruch jetzt wohl Glück gehabt
  • Fall 3: Schon Zurückgezahltes ist futsch

Was nun in Sachsen für Selbstständige gilt

Sachsen hat im Juli Zahlungserleichterungen für Corona-Soforthilfen beschlossen, die im September in Kraft getreten sind. Für per Bescheid zugestellte Rückforderungen wird ein zinsfreier Zahlungsaufschub von sechs Monaten gewährt. Danach gibt es noch verschiedene Aufschubmöglichkeiten für verschiedene Zeiträume, für die gestaffelte Zinsen berechnet werden.

Eine Befreiung von der Rückforderung bei Selbstständigen ist möglich, wenn das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung des Jahres 2023 unter 35.000 Euro netto liegt und das vorhandene Vermögen 40.000 nicht überschreitet. "Für jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöht sich diese Grenze um weitere 15.000 Euro. Immobilienvermögen wird in aller Regel nicht angerechnet", erklärt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz auf seiner Homepage.

Fall 1: Weiter zittern weil der Steuerbescheid noch nicht da ist

Selbstständige wie Sandra Kretzschmar sollten eigentlich von der seit September geltenden Neuregelung profitieren. Durch Corona hat sie nun nicht mehr zwei Buchläden, sondern nur noch einen in Kamenz. Da sie ihren Steuerbescheid von 2023 noch nicht hat, ist noch unklar, ob sie knapp über 35.000 Euro liegt oder darunter. "Das ist wie eine Art Roulette beim Finanzamt", sagt sie und zittert also noch. "Man hätte auch einfach sagen können, wir erlassen euch das. Es wäre ein schönes Zeichen gewesen, der Bevölkerung gegenüber, den Selbstständigen gegenüber, den Gewerbetreibenden gegenüber, die keine leichte Zeit hatten in dieser ganzen Corona-Zeit", so die Buchhändlerin.

Buchhändlerin Sandra Kretschmar hat noch keinen Steuerbescheid und weiß daher nicht, ob sie zurückzahlen muss.Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Fall 2: Durch Widerspruch jetzt wohl Glück gehabt

Friseurmeister Christian Schneider aus Radebeul sollte 9.000 Euro Corona Soforthilfe zurückzahlen. Er hatte vor Corona einen Laden mit vier Mitarbeitern. Den musste er 2021 aufgeben und arbeitet seitdem wieder allein. Mit den neuen Regeln hat Schneider gute Chancen, dass ihm das Geld erlassen wird, weil seine Einkünfte im Steuerjahr 2023 unter den angesetzten 35.000 Euro lagen.

Vom Aufatmen ist er aber weiter weit weg. "Die Ungewissheit ist immer noch groß", sagt der Friseurmeister. Seit rund drei Monaten warte er nun auf die Antwort von seinem Widerspruch. "Muss ich jemals zurückzahlen, muss ich nicht zurückzahlen? Muss ich mir einen Anwalt nehmen, gehe ich noch vor Gericht?", frage er sich ständig.

Friseurmeister Christian Schneider wartet noch auf die amtliche Bestätigung, dass er nicht zurückzahlen muss.Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Fall 3: Schon Zurückgezahltes ist futsch

Der Unmut ist groß unter denen, die bereits zurückgezahlt haben. Caféhausbesitzerin Tina Walter hat ihre Corona-Soforthilfe über 5.300 Euro schon zurückbezahlt. "Natürlich ist man irgendwo machtlos oder auch schockiert, weil hier eine Ungleichbehandlung geschaffen wird für die ganzen Unternehmer", sagt die Friseurmeisterin. Tina Walter hat im August einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt, um das Geld doch noch zurückzubekommen. Doch ihr Antrag wurde abgelehnt, weil für abgeschlossene Fälle die neuen Regeln nicht gelten. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Klimaschutz erklärt zu den Neuregelungen auf seiner Homepage: "Sie beziehen sich ausschließlich auf Leistungsempfänger, die von einer Rückforderung des 'Soforthilfe-Zuschuss Bund' betroffen sind und die Zahlung noch nicht geleistet haben."

"Wenn ich noch nicht zurückgezahlt hätte, hätte ich natürlich profitiert", sagt Tina Walter verärgert. Das Bittere: Wie sie sagt, lag sie sogar weit unter der Grenze der 35.000 Euro Netto-Einkommen, die jetzt nicht mehr zurückzahlen müssen. "Ich liege 2023, in dem verlangten Jahr, bei 20.000. Brutto wohl gemerkt", so Tina Walter.

Cafehausbesitzerin Tina Walter hat schon zurückgezahlt. Hätte sie gewartet, hätte sie das mit der Neuregelung nun nicht tun müssen.Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

MDR (cbr)

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