So will Deutschland Drohnen bekämpfen
Nach Drohnensichtungen in Deutschland will die Bundesregierung das Land besser schützen. Welche neuen Befugnisse soll die Polizei erhalten? Was ist darüber hinaus geplant? Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf des Polizeigesetzes.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen noch in diesem Jahr die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzt werden. Ebenfalls in diesem Jahr soll ein geplantes Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern in Betrieb gehen.
Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz beschlossen, das neben Befugnissen zur Drohnenabwehr eine deutliche Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei vorsieht. Bundestag und Bundesrat müssen der Reform noch zustimmen. Das bisherige Bundespolizeigesetz ist in weiten Teilen mehr als 30 Jahre alt.
Was genau ist geplant beim Polizeigesetz?
Mit neuen Paragrafen soll nun rechtlich klar definiert werden, dass die Bundespolizei in ihren Zuständigkeitsbereichen (zum Beispiel Flughäfen und Bahn-Infrastruktur) Drohnen abwehren und auch selbst Drohnen ("mobile Sensorträger") einsetzen kann, zum Beispiel bei Demonstrationen.
In dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, heißt es: "Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre."
Damit werde rechtlich klarer, dass die Bundespolizei eine Drohne auch abschießen darf, betonte der Innenminister. Die Bundespolizei soll auch den 16 Landespolizeien bei der Drohnenabwehr auf Anfrage helfen können.
In dem Entwurf heißt es weiter, die Bundespolizei sei bisher "auf die Abwehr von bodengebundenen Gefahren ausgerichtet", durch die Drohnenabwehr entstehe nun "im unteren Bereich des unteren Luftraums ein neuer Einsatzraum". Die Bundespolizei soll dafür mehr Geräte zur Verfügung gestellt bekommen, deren Kosten belaufen sich auf jährlich 90 Millionen Euro. Zudem sollen 341 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, die sich um die Bedienung und Beschaffung der Geräte kümmern sollen.
Was muss man sich unter einem Drohnenabwehrzentrum vorstellen?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte in den vergangenen Tagen angekündigt, auf Bundesebene die Drohnenabwehr verstärken zu wollen. Er setzt etwa auf den Aufbau eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums, an dem sich Bundespolizei, Zoll, BKA und Länderbehörden beteiligen.
Ziel sei es, die polizeiliche und militärische Drohnenabwehr noch enger zu verzahnen und neue Abwehrfähigkeiten zu entwickeln.
Welche Pläne gibt es noch für die Polizei?
Die Bundespolizei soll auch mehr Befugnisse und Kompetenzen bei der Ortung von Handys und der Sicherung von Fluggastdaten bekommen. Sie soll künftig Telefone abhören sowie Standort- und andere Nutzerdaten erheben dürfen, etwa um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken.
Die Polizei soll zur Verhinderung von Straftaten zudem sogenannte Aufenthaltsverbote aussprechen können. Damit wird etwa potenziellen Straftätern verboten, sich an bestimmten Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen aufzuhalten. Diese neue Kategorie geht über die Regelung mit sogenannten Platzverweisen hinaus, die nur zeitlich befristete Geltung haben. Diese neuen Aufenthaltsverbote sollen unter anderem auch zur Drohnenabwehr in der Nähe von Flughäfen zum Einsatz kommen.
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist zuständig für die Grenzsicherung, für die Sicherheit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und von Bundesorganen - etwa dem Bundeskanzleramt. Sie leistet außerdem Amtshilfe, wenn Landesbehörden darum bitten.
Was ist darüber hinaus geplant?
Die Hilfe der Bundeswehr war bereits bei der Aufklärung bei den Drohnensichtungen am Flughafen München angefordert worden.
Eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll es der Bundeswehr rechtlich ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten, etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden. Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes befindet sich innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung. Dobrindt sagte, es gebe keine Differenzen zwischen Innen-, Verteidigungs- und Justizministerium.
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