• Richter stellen hohe Anforderungen für mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof soll erneut zur Klage der Frau verhandeln
  • Klägerin will Rundfunkbeitrag für mehrere Monate nicht zahlen

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags kann verfassungswidrig sein, wenn die öffentlichen-rechtlichen Sender über einen längeren Zeitraum die Darstellung der Meinungsvielfalt grob verletzen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden und damit ein Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben. Dort muss der Streit nun erneut verhandelt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte zur Klage einer Frau aus Bayern geurteilt, dass allein die Möglichkeit, den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können, ausreiche, den Rundfunkbeitrag zu erheben.

Die Bundesverwaltungsrichter machten für ihre Sichtweise nun allerdings hohe Anforderungen zur Voraussetzung. So müsse "ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität" vorliegen. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten "hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite" im Programm ergeben.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof soll erneut zur Klage der Frau verhandeln

Komme der VGH auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden.

Im Jahr 2018 habe das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gehabt, dass das öffentlich-rechtliche Programmangebot die Beitragspflicht rechtfertige, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft. "Ob sich hieran inzwischen etwas geändert hat, obliegt der tatrichterlichen Würdigung, ohne dass den Rundfunkanstalten insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht." Deswegen müsse sich der VGH in München erneut damit befassen. Dessen Berufungsurteil verstoße gegen Bundesrecht, sagte Kraft.

Klägerin will Rundfunkbeitrag für mehrere Monate nicht zahlen

Anlass für das Verfahren ist eine Klägerin aus Bayern. Sie wollte den Rundfunkbeitrag für die Monate Oktober 2021 bis März 2022 nicht zahlen. Aus ihrer Sicht steht es ihr zu, die Zahlungen zu verweigern, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein vielfältiges und ausgewogenes Programm geböten hätte "und er der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht als Erfüllungsgehilfe diene", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Damit fehle es laut der Frau an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige.

Der Anwalt der Klägerin sagte, das Urteil sei ein Erfolg. Dass die Verwaltungsgerichte verpflichtet seien, die Programmvielfalt zu prüfen, sei eine gute Nachricht für den Rechtsschutz der Bürger. Die Hürden seien zurecht hoch, denn die Rundfunkfreiheit sei ein hohes Gut.

epd/dpa (lik/mpö)

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