Wie die Bundeswehr Arbeitgeber von Reservisten kompensiert
- Theoretisch können Reservisten jederzeit einberufen werden. Die Bundeswehr koordiniert den Einsatz jedoch mit den Arbeitgebern.
- Seit 2011 müssen die Reservisten und der Arbeitgeber einem Einsatz zustimmen.
- Für die Arbeitgeber entstehen keine Kosten, nur das Personal muss kompensiert werden.
Viele Reservisten der Bundeswehr gehen einer normalen Arbeit nach, können aber theoretisch jederzeit einberufen werden.
Bundeswehr will Einvernehmen mit Arbeitgebern
Wenn das passiert, spielt es eigentlich keine Rolle, ob der Arbeitgeber einverstanden ist oder nicht. Die Bundeswehr teilte MDR AKTUELL dazu schriftlich mit: "Reservistinnen und Reservisten könnten auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten. Nichtsdestotrotz ist es uns als Bundeswehr wichtig, dass die Dienstleistungen im Einvernehmen mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geplant und durchgeführt werden."
Reservist und Arbeitgeber müssen zustimmen
Heißt also: Die Bundeswehr kann ohne Zustimmung einberufen, macht es aber nicht. Der Grund dafür liegt weit zurück, im Jahr 2011. Damals wurde nicht nur die Wehrpflicht ausgesetzt, sondern auch das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit" eingeführt. Seitdem können Reservisten nur dann aktiviert werden, wenn sie selbst und ihr Arbeitgeber zustimmen.
Keine Zusatzkosten für Unternehmen
In der Regel ist die Kooperation zwischen Unternehmen und Bundeswehr aber sehr gut, sagt Hans-Jürgen Völz vom Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft: "In der Zeit, wo der Beschäftigte für eine Reservistendienstleistung freigestellt wird, entstehen dem Unternehmen auch keinerlei Kosten, denn Renten- und Arbeitslosenversicherung werden während des Reservistendienstes weitergezahlt. In dieser Zeit ruht die zivile Krankenversicherung."
Personalausfall muss kompensiert werden
Das Einzige, was eine Belastung darstellt, ist der Wegfall der Arbeitskraft, sagt Völz. Wie gut ein Unternehmen so einen Ausfall kompensieren kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, erklärt er: "Größere Unternehmen können Ausfälle ihrer Beschäftigten leichter kompensieren als kleinere Unternehmen. Was die Branche angeht, können in handwerklichen oder in spezialisierten Betrieben Reservisteneinsätze organisatorisch schwieriger umzusetzen sein."
Kompensation in Einzelfällen möglich
Dafür, dass sie ihren Mitarbeiter freistellen, bekommen die Arbeitgeber im Normalfall übrigens keine finanzielle Entschädigung. Es gibt aber Ausnahmen, heißt es von der Bundeswehr: "Auf Antrag erstattet die Bundeswehr einem Arbeitgeber, welcher kein Teil des öffentlichen Dienstes ist, die zusätzlichen Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft auf Grund einer Wehrübung im Kalenderjahr."
Vorlauf in der Personalplanung klappt gut
Um rechtzeitig auf den Ausfall eines Mitarbeiters reagieren zu können, braucht es genug Vorlauf, sagt Völz. Es sei wichtig, dass die Unternehmen rechtzeitig angefragt werden. Es gehe im Wesentlichen darum, die Planbarkeit für beide Seiten herzustellen, eine harmonische Lösung zu finden, auch im Interesse des Arbeitgebers: "So können Unternehmen beispielsweise, wenn die Auftragslage schwach ist oder saisonalbedingt weniger im Unternehmen zu tun ist, ihre Beschäftigten in dem Zeitraum freistellen und auf diese Weise auch einen Beitrag dazu leisten, dass die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann."
Aber auch das klappt in der Regel gut, weiß Völz zu berichten. Nach seiner Erfahrung werden die Arbeitgeber etwa bei Übungseinsätzen normalerweise zwei bis drei Monate im Voraus informiert.
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