Die Gutachter der Krankenkassen hätten den Eindruck, so Gronemeyer gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass in Frauenarztpraxen das sogenannte Babyfernsehen immer noch häufig gegen Bezahlung angeboten werde. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen und weitere nur bei einer medizinischen Indikation.

Wesentlicher Grund dafür sei, dass der Embryo keiner unnötigen Strahlung ausgesetzt werden solle. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus weitere Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen verboten.

Ultraschall als Extraleistung

Ultraschalluntersuchungen sind ein wichtiger Teil der medizinischen Diagnostik, werden jedoch nicht immer von den Krankenkassen übernommen. Es gibt bestimmte Fälle, in denen Patienten über Ultraschalluntersuchungen als IGeL informiert werden sollten. Dazu gehören beispielsweise Ultraschall der Eierstöcke ohne erhöhtes Erkrankungsrisiko zur Krebsfrüherkennung. Auch PSA-Tests (die auf Prostata-Tumore hinweisen können) sind ohne konkreten Krankheitsverdacht möglich.

Laut Gronemeyer werden pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL ausgeben. "Das heißt, das ist kein Randphänomen, sondern ein florierendes Geschäft – und das mit Leistungen, deren Nutzen meistens überhaupt nicht nachgewiesen ist."

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