In Thüringen wird es weiterhin keine Sondergenehmigung für re-importierte Simson-Mopeds geben. Die Fahrzeuge dürfen damit auch künftig nicht 60 Kilometer pro Stunde fahren, sondern bleiben bei den üblichen 45. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat einer Anfrage des Thüringer Infrastrukturministeriums zufolge eine Ausnahme abgelehnt.

Bund: Tempo 60 nur für originale DDR-Fahrzeuge

Der Bund begründet seine Entscheidung damit, dass Tempo 60 ausschließlich für originale DDR-Fahrzeuge gelten, die damals tatsächlich im Inland genutzt wurden. Re-Importe fallen nicht darunter.

Sie waren für den Export bestimmt, hatten daher keine DDR-Betriebserlaubnis und gelten nach heutigem Recht als normale Kleinkrafträder. Eine nachträgliche Gleichstellung kommt für das Bundesverkehrsministerium deshalb vorerst nicht infrage.

Die für den Export bestimmten Kleinkrafträder hatten keine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugtechnischen Amts der DDR. Deshalb kann das Kraftfahrt-Bundesamt heute in der Regel keine Betriebserlaubnis für diese Fahrzeuge nachweisen. Allerdings können die zuständigen Landesbehörden in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften erlauben.

Thüringen wollte Sonderregelung

Die Thüringer Landesregierung hatte sich für die Sonderregelung ausgesprochen - unter anderem, um das Kultobjekt Simson-Schwalbe wieder häufiger auf die Straßen zu bringen. Mit den erleichterten Re-Importen verfolgt Thüringen mehrere Ziele: Die Landesregierung möchte mehr Simson-Schwalben auf Thüringer Straßen bringen und durch die höhere Geschwindigkeit das Modell auch für Schrauber und Bastler attraktiver machen. Aus diesen könnten die Fachkräfte von morgen entstehen, die Thüringen dringend benötigt, wie der SPD-Abgeordnete Moritz Kalthoff im Landtag erklärt.

Zudem könnte ein größeres Angebot durch Re-Importe hohe Schwarzmarktpreise dämpfen. Gleichzeitig spielt die Marke Simson eine historische Rolle: Sie ist ein Stück Thüringer Industriegeschichte und gilt als jüdisches Industrieerbe aus Suhl.

Laut Infrastrukturministerium prüft Thüringen nun alternative Wege. Denkbar sei etwa eine Initiative auf europäischer Ebene, um langfristig einheitliche Bestimmungen zur Höchstgeschwindigkeit einzuführen.

Simson-Debatte: Gemeinsame Linie der Länder noch offen

Das Bundesverkehrsministerium sieht dafür derzeit jedoch keinen Anlass. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass auch andere Bundesländer nachziehen. Thüringen setzt dabei insbesondere auf Brandenburg, wo die Landesregierung einen ähnlichen Beschluss gefasst hat, sowie auf Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Sollten diese Länder ebenfalls Forderungen stellen, könnte der politische Druck auf das Bundesverkehrsministerium steigen. Ob es zu einer gemeinsamen Linie kommt, ist aber noch offen.

MDR (bmm/mad)

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