Enteignung für Tagebau Nochten: Wald-Eigentümer legen Verfassungsbeschwerde ein
Die Eigentümer eines für den Braunkohlen-Tagebau Nochten enteigneten Waldstückes haben angekündigt, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Damit wollen sie sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen wehren. Das hat der Verein Grüne Liga mitgeteilt.
Enteignung durch Oberbergamt
Hintergrund ist, dass das Energieunternehmen Leag den Tagebau Nochten in Richtung der Dörfer Mulkwitz und Rohne ausweiten will. Doch ein privates Waldgrundstück blockiert das Vorhaben. Der Eigentümer wollen eigenen Angaben zufolge aus Klimaschutzgründen die Ausweitung des Tagebaus verhindern. Außerdem befürchten sie bei Abbaggerung des Waldes Rutschungen, die die benachbarten Orte Rohne und Mulkwitz bedrohen könnten. Darum wollen sie nicht an die Leag verkaufen. Sie haben ihr Grundstück stattdessen an die Umweltgruppe Cottbus der Grünen Liga verpachtet.
Da es keine Einigung mit den Grundstücksbesitzern gab, hatte die Leag beim Oberbergamt die bergrechtliche Grundabtretung beantragt, also die Enteignung. Das Amt hatte im Oktober 2024 der Grundabtretung stattgegeben. Dagegen hatten die Eigentümer geklagt.
Was versteht man unter Grundabtretung?
Die Grundabtretung ist im Bundesberggesetz geregelt. Sie erlaubt Bergbauunternehmen, fremde Grundstücke für den Abbau zu nutzen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben notwendig ist, dem Allgemeinwohl dient und ein Kauf vorher gescheitert ist. Eigentümer und andere Rechteinhaber erhalten den Angaben nach eine Entschädigung.
Urteilsbegründung noch unklar
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen am Mittwoch seine Entscheidung bekannt gegeben, die Enteignung zum 1. Januar 2026 nicht zu stoppen. Die Gründe für die Entscheidung teilte das OVG bisher nicht mit. Der Rechtsanwalt der Eigentümer, Philipp Schulte, reagierte enttäuscht auf den Beschluss des OVG. "Wir halten diese Entscheidung für mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgebot nicht vereinbar." Es sei nicht nachvollziehbar, dass für Vorhaben enteignet werden dürfte, die mit ihren Emissionen das Erreichen der Klimaschutzziele unmöglich machten.
MDR (jal/jwi)/dpa
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