Jetzt auch in Sachsen: Drei Tage Bildungsurlaub
In Sachsen soll ab 2027 ein gesetzlich geregelter Bildungsurlaub eingeführt werden. Darauf hat sich die Minderheitskoalition aus CDU und SPD geeinigt, teilten beide Landtagsfraktionen mit. Es sei geplant, dass jeder Beschäftigte pro Jahr Anspruch auf drei Tage hat. Der SPD-Fraktion zufolge könne die Bildungszeit etwa für das Engagement als Trainerin und Trainer im Sport, bei der Feuerwehr, im Betriebsrat oder bei der Bergwacht genutzt werden.
Sachsen bummelt bei Bildungsurlaub hinterher
Sachsen ist neben Bayern das letzte Bundesland ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gewerkschaften, Kirchen und Verbände hatten sachsenweit rund 55.000 Unterschriften für einen Volksantrag für Bildungsurlaub gesammelt. Der wird im Landtag behandelt. Bei einer Debatte im Frühjahr hatten sich die Fraktionen bereits mehrheitlich dafür ausgesprochen, meldete der Sächsische Landtag auf seiner Homepage.
Viele Menschen in Sachsen sind ehrenamtlich in Verbänden, bei der Bergwacht oder der Feuerwehr tätig. Auch sie sollen sich im bezahlten Bildungsurlaub weiterbilden können. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance/dpa | Bodo SchackowWirtschaft befürchtet Zusatzkosten
Zuvor hatten Befürworter noch fünf Tage Bildungszeit verlangt, wie er in fast allen anderen Bundesländern üblich ist. Daran gab es Kritik aus der sächsischen Wirtschaft. Der Bildungsurlaub würde "zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden", meinte ein Sprecher der IHK Dresden.
MDR (tbi/wim)
Weiterführende Links
- 27. März 2025Landtag in Dresden debattiert über Bildungsurlaub in Sachsen
- 07. Dezember 2024Koalitionsvertrag: Bildungszeitbündnis feiert Teilerfolg beim Bildungsurlaub in Sachsen
- 21. August 2024Übergabe in Dresden: Rund 55.000 Unterschriften für Volksantrag auf Bildungszeitmit Video
- 30. Juni 2024Bildungsurlaub in Sachsen: Kritik von Unternehmen wegen finanzieller Belastungmit Video
- 06. Juni 202450.000 Sachsen fordern Recht auf Bildungsurlaubmit Video
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke