Grünes Licht für Rentenpaket, Wehrdienst und Haushalt
Inhalt des Artikels:
- Bundesrat stimmt Reform des Wehrdienstes zu
- Bundesrat billigt Haushalt für 2026
- Mütterrente, Rentenniveau und Aktivrente: Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
Bundesrat stimmt Reform des Wehrdienstes zu
Der neue Wehrdienst kann wie geplant zum 1. Januar kommen. Der Bundesrat stimmte der Reform zu. Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung, dessen Beantwortung für Männer verpflichtend ist. Ebenso wird die Musterung für alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht. Es gilt aber weiter das Prinzip der Freiwilligkeit. Sollte dies nicht gelingen, kann aber eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden.
Um möglichst viele für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto und ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen. Sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, um den Personalbedarf zu decken, kann der Bundestag per weiterem Gesetz eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Ziel ist, die Zahl der aktiven Soldaten von derzeit 183.000 bis zum Jahr 2035 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen.
Bundesrat billigt Haushalt für 2026
Der Bundesrat stimmte am Freitag auch dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zu. Die Länderkammer billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.
Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil 2026 auf die Rente – rund 128 Milliarden Euro. Den größten Zuwachs erfährt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf mehr als 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und äußere Sicherheit fließen.
Mütterrente, Rentenniveau und Aktivrente: Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
Der Bundesrat machte auch den Weg für das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition frei. Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten kann somit nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar in Kraft treten.
Rentenniveau soll auf 48 Prozent festgeschrieben werden
Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden.
Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden. Ab 2027 soll Erziehung durch Mütter oder Väter in den ersten drei Lebensjahren der Kinder ohne Unterschied gewürdigt werden, für das erste Jahr erst im Folgejahr rückwirkend.
Aktivrente soll Anreize zum Arbeiten nach der Rente schaffen
Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Ab kommendem Jahr können Rentnerinnen und Rentner in einer Beschäftigung 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen.
Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit – nun also auch im Bundesrat.
Bei der letzten Sitzung des Jahres stehen 90 Punkte auf der Tagesordnung der Länderkammer.
AFP/ dpa (mpö)
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