• Die Deutsche Umwelthilfe konnte keine Löschung von zwei Facebook-Gruppen mit rund 60.000 Mitgliedern vor Gericht erstreiten.
  • Der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, beklagt unter anderem Mordaufrufe gegen ihn in den Facebook-Gruppen.
  • Die Klage hatte bereits vor dem Landgericht Berlin keinen Erfolg gehabt.

Im Streit über Gewalt- und Morddrohungen auf Facebook hat der Umweltaktivist Jürgen Resch vor dem Kammergericht Berlin eine Niederlage eingesteckt. Das Gericht wies das Anliegen des Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, Facebook zur Löschung zweier Gruppen mit Tausenden Nutzern zu zwingen. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Richter Oliver Elzer.

Das Kammergericht hatte sich in zweiter Instanz mit Reschs Musterklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta befasst. Dabei ging es um eine öffentliche Facebook-Gruppe mit rund 50.000 Mitgliedern sowie eine private Gruppe auf dem Netzwerk mit rund 10.000 Nutzern, die sich kritisch mit der Deutschen Umwelthilfe auseinandersetzen.

Resch will Rechtsmittel ausschöpfen

Hintergrund der Klage sind massive Anfeindungen und Beleidigungen, die in Gewalt- und Mordaufrufen gipfelten. Nach Reschs Angaben wurde unter anderem darüber spekuliert, mit welcher Art Verletzungen er zu Tode gebracht werden könne. Es sei mit "Snipern" gedroht worden. Man habe nach seinem Wohnort gesucht sowie nach den Orten seiner öffentlichen Auftritte, sagte der Umweltaktivist.

Resch hatte angekündigt, dass er für ein Grundsatzurteil notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen will. Das Kammergericht ließ Rechtsmittel zunächst nicht zu. Möglich ist aber eine Beschwerde, um doch noch den Weg in die nächste Instanz zu ermöglichen.

Jürgen Resch will bis zum Bundesgerichtshof ziehen, wenn nötig.Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Bereits in der Vorinstanz gescheitert

Schon vor dem Landgericht Berlin war die Klage erfolglos geblieben. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten, entschied das Gericht damals. Dem folgte das Kammergericht. 

Auch mit einem anderen Antrag scheiterte Resch aus prozessualen Gründen. Er wollte, falls er sein eigentliches Ziel nicht durchsetzt, Facebook verpflichten, jeden Tag aktiv nach beleidigenden Inhalten zu suchen und diese zu löschen. Dieser Antrag sei im Verfahren zu spät gekommen, sagte Richter Elzer.

MDR/dpa/AFP (lik)

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