• Generell ist für eine Überweisung zum Facharzt nicht jedes Mal eine neue Überweisung notwendig – für einzelne Ärzte gelten jedoch Ausnahmen.
  • Für Hausärzte sind Überweisungen oft ein bürokratischer Verwaltungsakt. Fachärzte dürfen sie jedoch zur Absicherung verlangen.
  • In Pflegeheimen kommen Ärzte oft selbst zum Einlesen vorbei.

Alle drei Monate wird es aufwändig: Dann ist im Seniorenheim eine Mitarbeiterin eine Woche lang damit beschäftigt, das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte für 60 Bewohnerinnen und Bewohner zu organisieren, berichtet Katrin Köppe, Geschäftsführerin der AWO Soziale Dienste Sachsen-Anhalt, von den Erfahrungen in einer ihrer Einrichtungen.

In der Regel würden sich darum Apotheken und Pflegepersonal kümmern: "Angehörige müssen da nicht zusätzlich eingebunden werden. Die elektronische Gesundheitskarte ist zwingend quartalsweise bei den Ärzten einzulesen. Daran geht kein Schritt vorbei."

Keine Dauerrezepte für Ergo- und Physiotherapie

Für den Gang zum Facharzt sei jedoch nicht immer wieder eine neue Überweisung notwendig. Etwas anders sei das bei Rezepten für Ergo- und Physiotherapie, so Köppe: "Die können entweder der Facharzt oder der Hausarzt ausstellen. Dies ist jeweils abhängig von Diagnose und Verlauf. Hier gibt es keine Dauerrezepte."

Überweisungen oft bürokratischer Verwaltungsakt

Die Bürokratie ist also vielerorts dieselbe. Dieses System dient der formalen Abrechenbarkeit medizinischer Leistungen – und ist vor allem eine Pflichtübung. Denn mit dem Ausstellen von Überweisungen wird kein Hausarzt reich – ganz im Gegenteil: In der Regel bedeutet das mehr Aufwand als Nutzen.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt heißt es dazu: "Für eine ausschließliche Ausstellung einer Überweisung ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kann der Arzt eine Leistung im derzeitigen Wert von 1,49 Euro abrechnen, wobei den Ärzten die Leistung nur quotiert vergütet wird."

Fachärzte dürfen Überweisungen als Absicherung verlangen

Das heißt, es kann auch noch weniger Geld sein. Der KV zufolge ist es aber grundsätzlich sinnvoll, wenn der Hausarzt eine Übersicht über alle erforderlichen Leistungen hat und diese steuern kann.

Für den Facharzt hingegen sei die Überweisung vor allem eine Absicherung. Zum konkreten Fall heißt es von der KV Sachsen-Anhalt: "Die tatsächliche Intention der neurologischen Facharztpraxis können wir nicht darstellen. Die Forderung von Überweisungen ist allerdings zulässig. Der Facharzt kann für seine Praxis vorgeben, dass die Patientenbehandlung nur auf Überweisung vom Hausarzt erfolgt, um damit Maßnahmen gegen eventuelle Doppelbehandlungen oder -verordnungen zu treffen."

Seniorenheim: Ärzte kommen oft selbst zum Einlesen

Die Facharztpraxen handhaben das offenbar sehr unterschiedlich. Aus dem DRK Altenpflegeheim Käthe Kollwitz in Halle etwa, erzählt Nadine Hansen, dass einige Fachärzte in die Einrichtung kämen und hier in der Regel nur für den ersten Termin eine Überweisung gebraucht werde.

Generell habe man aber Glück mit den Hausärzten, betont die Pflegedienstleiterin: "Die kommen sehr regelmäßig ins Haus und auch immer Anfang des Quartals. Wenn die Leute nicht gerade im Krankenhaus sind, werden in der Regel durch die Hausärzte die Versicherungskarten vor Ort eingelesen. Das heißt, wir müssen da gar nicht in die Praxen fahren."

Unterstützung durch Angehörige trotzdem oft nötig

Damit ist die Hallenser Pflegeeinrichtung in einer privilegierten Position. Und trotzdem sei man immer wieder auf die Unterstützung der Angehörigen angewiesen, sagt Hansen: "Ohne die Angehörigen mit ins Boot zu holen, funktioniert es nicht. Hin und wieder müssen auch die Angehörigen mal noch einen Weg für ihre Eltern oder Bruder, Schwester – wer auch immer bei uns eingezogen ist – tatsächlich auch mal einen Weg erledigen."

Wenn der zum Hausarzt führt, um die Karte einzulesen, ist das tatsächlich nicht immer medizinisch notwendig, sondern ein reiner Verwaltungsakt. Von dem haben aber auch die Arztpraxen finanziell kaum etwas.

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