Inhalt des Artikels:

  • 2033 einheitlicher Führerschein in der EU
  • Was wird für den Umtausch noch benötigt?
  • Neuer Ausweis 15 Jahre gültig

2033 einheitlicher Führerschein in der EU

In der EU gibt es etwa 100 verschiedene Führerscheine. Das soll vereinheitlicht werden und alle Dokumente sollen in einer Datenbank aufgelistet werden, um so Missbrauch zu verhindern. Bis 19. Januar 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union in Plastikkarten-Format einführen. 

In Deutschland sind rund 42 Millionen Menschen vom Umtausch der Führerscheine betroffen. Die Aktion hat bereits 2022 begonnen. Damit nicht alle gleichzeitig die Führerscheinstellen überrennen oder Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt. Diese richten sich nach Geburtsjahr des Antragstellers und dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis

Gestaffelter Umtausch: nächste Frist am 19. Januar 2026

Bis spätestens zum 19. Januar 2026 müssen als nächstes alle umtauschen, deren Scheckkarten-Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde.

Es gibt Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Papierform ausgestellt worden sind (erste Tabelle) und Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 im Plastikkarten-Format ausgestellt worden sind (zweite Tabelle).

mit Bezug auf Umtauschfristen für Führerscheininhaber nach Geburtsjahren
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
vor 1952 und 1952 19.01.2033  
1953 - 1958 19.01.2022  
1959 - 1964 19.07.2023  
1965 - 1970 19.01.2024  
1971 oder später 19.01.2025  
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss  
1999 - 2001 19.01.2026  
2002 - 2004 19.01.2027  
2005 - 2007 19.01.2028  
2008 19.01.2029  
2009 19.01.2030  
2010 19.01.2031  
2011 19.01.2032  
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033  

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Was wird für den Umtausch noch benötigt?

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • ein biometrisches Passfoto,
  • der alte Führerschein,
  • und 26,50 Euro für die Bearbeitung (gegebenenfalls höhere Gebühr möglich*).

*"Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,50 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an", erklärt das Bundesverkehrsministerium auf seiner Homepage.

Hinweis: Wer umtauschen muss, aber einen Führerschein an einem anderen Wohnort ausgestellt bekommen hat, weil er umgezogen ist, benötigt noch eine Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat.

Neuer Ausweis 15 Jahre gültig

Sobald man den neuen EU-Führerschein hat, bleibt dieser für 15 Jahre gültig. "Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden", so die Bundesregierung. Nach Ablauf der Frist muss man den Ausweis erneut umtauschen. Für bis zum 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine gilt die Frist bereits.

Wer die Frist verstreichen lässt oder vergisst und weiter mit dem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert wegen Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro, informiert der ADAC. Motorrad- und Autofahrer begehen damit keine Straftat. Werden jedoch Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrer mit ungültigen Führerscheinen kontrolliert, handelt es sich um eine Straftat. Dafür drohen deutlich härtere Strafen.

MDR (cbr)

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