• Mit dem Recht auf Reparatur setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Die Industrie unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, sieht aber Verbesserungsbedarf.
  • Problematisch dürfte außerdem werden, Online-Händler aus Asien zur Einhaltung der neuen Reparatur-Regeln zu verpflichten.
  • Verbraucherschützer sehen die Kunden generell im Nachteil, weil der Rechtsweg bei Verstößen langwierig wäre.

Schluss mit der Wegwerf-Mentalität! Das ist die Devise von Verbraucherschutz-Ministerin Stefanie Hubig, SPD. Mit dem Recht auf Reparatur sollen Hersteller verpflichtet werden, elektronische Geräte auch nach der Garantiezeit zu reparieren. Das betrifft zum Beispiel die Kaffeemaschine, den Kühlschrank, Wäschetrockner oder Fernseher.

Industrie trägt Vorschläge mit, fordert aber Verbesserungen

Die Industrie trägt zwar das Ziel für mehr Nachhaltigkeit mit, sie sieht aber Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Das sagt Christian Eckert vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie: "Zum Beispiel gibt es die Forderungen, Reparaturpreise zu veröffentlichen. Aus unserer Sicht ist es dem freien Markt überlassen, wie sich Preise bilden und jede Reparatur ist auch anders." Es gebe schon Lösungen, bei denen einige Anbieter mit Pauschalen arbeiteten. Man sehe es als nicht notwendig an, Preistabellen auszuweisen.

Ein weiterer Punkt sei der Zugang zu Ersatzteilen, sagt Eckert. So könne aus Versicherungsgründen nicht jedes Ersatzteil uneingeschränkt jedem zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel freien Werkstätten, die auch Reparaturen durchführen können. Außerdem müssen Hersteller Ersatzteile künftig auf Lager vorhalten. Dadurch kämen auf sie mehr Bürokratie und höhere Kosten zu.

Anbieter aus Fernost könnten neue Regelungen unterwandern

Darauf macht Ulrike Regele von der Deutschen Industrie- und Handelskammer aufmerksam: "Das heißt, sie binden Kapital in Ersatzteilen, die sie vielleicht nicht benötigen. Das müssen sie einerseits einpreisen für den Konsumenten und andererseits können sie das Kapital natürlich nicht für was anderes nutzen."

Damit könnte der Kühlschrank oder die Waschmaschine teurer werden als bisher, sagte Regele, weil Hersteller die Kosten fürs Vorhalten der Ersatzteile an den Kunden weitergeben würden. Kritisch sei auch, was mit Anbietern sei, die über Online-Plattformen aus Fernost ihre Waren anbieten: "Die werden sich sicherlich nicht daran halten und für ein paar Jahre die entsprechenden Ersatzteile vorhalten. Abgesehen davon, dass sie wahrscheinlich gar keinen finden, wo sie das Handy oder das Tablet aus China hinschicken können."

Überwachung der Einhaltung des Gesetzes unklar

Dies sei ein klarer Wettbewerbsnachteil für Betriebe, die in Deutschland oder im EU-Raum sitzen, sagt Regele. Auch Verbraucherschützer sehen hier eine große Schwäche des Gesetzes, zumal unklar sei, wer die Einhaltung überhaupt überwachen soll.

Am Ende bliebe dem Kunden zwar die Möglichkeit zu klagen, so Ann-Cathrin Beermann vom Verbraucherzentrale Bundesverband, aber: "Viele Verbraucher würden wahrscheinlich die Kosten und die Mühen scheuen, den Rechtsweg zu beschreiten, einfach weil der Streitwert bei vielen Produkten zu gering wäre." Nur bei wirklich großen oder teuren Geräten würde es sich wohl lohnen, diesen Aufwand zu betreiben. Das stelle eine Hürde dar.

Dringend nachgebessert werden müsse am Entwurf auch, so Beermann, was ein angemessener Zeitraum für eine Reparatur sei. Dies werde bisher nicht definiert. Für Korrekturen bleiben noch einige Wochen Zeit. Geplant ist, dass der Bundestag bis zum Sommer dem Gesetz zustimmt, es könnte dann am 31. Juli in Kraft treten.

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