Das Landgericht Dresden hat am Dienstag die Klage des Freistaates Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI abgewiesen. Sachsen hatte 15 Millionen Euro Schadenersatz wegen des Millionenraubs im Grünen Gewölbe verlangt.

Gericht: Alarmknopf hätte Flucht der Täter nicht verhindert

Das Gericht begründete das Urteil so: Auch wenn der Fassadenscanner am Schloss nicht ausgeschaltet gewesen wäre, wäre der nicht erfasste Bereich für die Täter groß genug gewesen, dort unbemerkt zu agieren.

Der Einbruch in das Grüne Gewölbe wurde den Tätern auch durch mangelnde Sicherheitstechnik erleichtert. Durch den ausgeschalteten Fassadenscanner gab es einen toten Winkel. (Archivbild)Bildrechte: IMAGO / Max Stein

Auch einen weiteren Vorwurf an DWSI wies das Gericht ab. Demnach hätten die Täter auch dann mit einer Minute Vorsprung vom Tatort flüchten können, wenn die Wachleute den direkten Alarmknopf gedrückt hätten, statt den Polizeinotruf 110 zu wählen. Dadurch ging laut Freistaat wertvolle Zeit verloren. Die erste Polizeistreife sei deshalb mehr als anderthalb Minuten nach Abfahrt der Täter angekommen.

Land will Urteil eventuell anfechten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat behält sich vor, das Urteil anzufechten. Die beklagte Sicherheitsfirma DWSI war bei der Urteilsverkündung nicht im Landgericht. Sie bekommt das Urteil elektronisch zugestellt.

Freistaat: Mitschuld der Wachfirma

Die Klage zu dem Zivilverfahren hatte Sachsen im Dezember 2022 eingereicht. Damit wollte das Land einen Teil des Schadens aus dem Einbruch von der zuständigen Wachschutzfirma einklagen. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) begründeten den Schritt mit einem schuldhaften Fehlverhalten einzelner Wachleute, das möglicherweise den spektakulären Einbruch begünstigt habe. Die Firma DWSI bewacht bis heute die Schatzkammer im Residenzschloss Dresden.

Drei Beutestücke weiterhin gesucht

Bei dem Juwelendiebstahl am 18. November 2019 erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten. Ihr Wert wurde auf 116,8 Millionen Euro geschätzt. Mehr als fünf Jahre später fehlen immer noch drei wertvolle Stücke aus der Beute, darunter die Epaulette mit dem berühmten Sächsischen Weißen Diamanten. Fünf der sechs Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.

MDR (wim/Ina Klempnow/kk)

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