• Zum zweiten Mal in Folge ist die Zahl der Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung gestiegen.
  • Insgesamt verhängte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro gegen Werbefirmen.
  • Die Bundesnetzagentur gibt Tipps, wie man unseriöse Telefonwerbung erkennt und sich dagegen wehrt.
  • Vor ungewünschten Werbeanrufen kann man sich aktiv schützen.

Ob Gewinnspiel, Energievertrag oder vermeintlich sinnvolle Produkte: Die Anzahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonanrufe ist das zweite Jahr in Folge gestiegen. 2025 seien fast 40.000 schriftliche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen, teilte die Behörde am Montag mit – ein Plus von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Unerlaubte Telefonwerbung sei angesichts dieser Entwicklung ein massives Problem für Verbraucher, erklärte die Bundesnetzagentur.

Schon 2024 lag die Zunahme der Beschwerden demnach bei acht Prozent. Im Rekordjahr 2021 erreichten rund 80.000 Meldungen über unerlaubte Telefonwerbung die Bundesnetzagentur. Immer mehr Verbraucher beschweren sich etwa über Gewinnspiele, die ihnen am Telefon angepriesen werden. Bei etwa jeder zehnten Beschwerde ging es um Dienstleistungen, bei jeder elften um einen Strom- oder Gasvertrag.

Bußgelder gegen unseriöse Werbefirmen

Einen Rückgang beobachtet die Bundesnetzagentur hingegen beim Thema Photovoltaikanlagen. Hier habe man verstärkt Bußgelder gegen unseriöse Vermarkter verhängt – die Firmen gingen nun vorsichtiger vor, so die Aufsichtsbehörde.

Wir gehen weiter mit Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Insgesamt verhängte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Erstmals sanktionierte die Behörde auch Verstöße gegen die seit 2021 geltende Vorschrift, Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren. "Unerlaubte Werbeanrufe schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern massiv und sind zugleich ein ernstes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen", sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. "Wir gehen weiter mit Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben", so Müller.

Wissenswertes im Umgang mit Telefonwerbung

Dürfen Firmen mich zu Werbezwecken einfach anrufen?

Für viele Unternehmen ist das Telefon ein gängiger Weg, um Neukunden anzuwerben. In Deutschland dürfen Werbeanrufe jedoch nur getätigt werden, wenn die Angerufenen vorher ihr Einverständnis gegeben haben. Dabei ist es egal, ob man bereits Kunde eines Unternehmens ist oder nicht. Eine Einwilligung am Anfang des Gesprächs sei zu spät und ungültig, das Einverständnis muss vor einem Telefonat erfolgen. Eine Einwilligung kann auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden – klingelt dann trotzdem das Telefon, liegt ebenfalls ein Rechtsverstoß vor.

Woran erkenne ich unseriöse Werbeanrufe?

Unseriöse Werbeanrufer nutzen häufig manipulative Gesprächstechniken. Die Bundesnetzagentur rät hier, aufmerksam zu sein. Spricht ein Anrufer ungewöhnlich schnell oder undeutlich, setzt einen unter Zeitdruck oder versucht, Aussagen "in den Mund zu legen"? Ein weiteres Anzeichen sei, wenn sich der Anrufer weigert, Informationen zum Unternehmen herauszugeben oder Nachfragen ausweicht. Hier sollte man keine Scheu haben, einen Anruf einfach zu beenden.

Wie wehre ich mich nach einem unerlaubten Werbeanruf?

Die Rufnummer des jeweiligen Werbeanrufers können Sie blockieren oder sperren, um weitere belästigende Anrufe zu verhindern. Sollte die Identität des Anrufers bekannt sein, fordern Sie schriftlich eine Datenauskunft an und widersprechen weiteren Kontaktaufnahmen. Neben einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur sollten Sie Kontobewegungen und Posteingänge im Auge behalten. Sollte Ihnen im Nachgang eines Anrufs ein Vertrag untergejubelt werden, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Wo kann ich mich über unerlaubte Werbeanrufe beschweren?

Im Fall von unerlaubter Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 300.00 Euro verhängen. Eine Beschwerde ist online bei der Bundesnetzagentur möglich. Dort können Verbraucher angeben, wer wann angerufen hat und welches Produkt oder Dienstleistung dabei angeboten wurde. Die Behörde bittet dabei um möglichst genaue Angaben. Notieren Sie am besten die Rufnummer und den Zeitpunkt des Anrufs. Es kann auch hilfreich sein, beispielsweise einen Screenshot der Anrufliste mit der betroffenen Telefonnummer bei einer Beschwerde mitzuschicken. Vorsicht ist jedoch mit Audioaufnahmen der Werbegespräche geboten: Ohne vorherige Zustimmung des Anrufers machen Sie sich strafbar.

Was kann ich bei betrügerischen Anrufen tun?

Immer wieder werden auch betrügerische Anrufe an die Bundesnetzagentur gemeldet. Verbraucher sollen beispielsweise zur Zahlung von Geld oder Nennung vertraulicher Daten wie Passwörtern oder Kreditkartennummern gebracht werden. Wenn am Telefon eine Straftat wie Betrug oder Datenausspähung begangen wird, oder im Nachhinein verdächtige Abbuchungen auf dem Konto auftauchen, ist ausschließlich die Polizei dafür zuständig.

So können Sie sich vor Werbeanrufen schützen

Vorsichtig mit den eigenen Daten umgehen

Die Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht bei der Weitergabe von persönlichen Daten und Telefonnummern. Im Zweifelsfall sollte immer nachgefragt werden, zu welchem Zweck Firmen oder Vertragspartner ihre Telefonnummer nutzen wollen. Online-Gewinnspiele oder Gratis-Aktionen sollten gemieden werden: Hier würden häufig Daten gesammelt und an andere Unternehmen weitergegeben werden, so die Bundesnetzagentur. Auch auf einen "Datenabgleich", bei dem Anrufer auffordern, die eigenen Daten zu bestätigen, sollte man sich nicht einlassen.

Das Kleingedruckte genau lesen

Viele Unternehmen nehmen Werbeeinwilligungen in Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Teilnahmebedingungen auf. Oft sind solche Einwilligungen gut versteckt. Die Bundesnetzagentur rät, bei Verträgen, Abos oder Gewinnspielen Kästchen zur Werbeeinwilligung nicht anzukreutzen oder Klauseln ganz durchzustreichen, wenn man keine Werbung erhalten möchte.

Aussagen am Telefon kritisch hinterfragen

Nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur sind in Teilen auch veraltete oder gefälschte Verbraucherdaten im Umlauf. Man sollte nachhaken, wenn ein Anrufer behauptet, eine Zustimmung für Werbeanrufe zu haben. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Werbeeinwilligungen von Verbrauchern vollständig zu dokumentieren – man kann also einen Nachweis für die eigene Einwilligung und die Herkunft der Daten einfordern. Zudem sollte man sich nicht von Anrufern abwimmeln lassen, sondern sich nach dem genauen Firmennamen, der Geschäftsadresse und Rückrufnummer erkundigen, diese notieren und selbst auf Korrektheit prüfen.

reuters/dpa/Bundesnetzagentur (thw)

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