Das Städtische Gericht in Budapest hat die 25-jährige non-binäre Person Maja T. aus Jena wegen Körperverletzung in zwei Fällen als Gehilfe und des Versuchs der Körperverletzung innerhalb einer kriminellen Organisation zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Zeitraum der Untersuchungshaft wird angerechnet.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass T. im Februar 2023 an zwei Überfällen auf polnische Nationalisten sowie ein ungarisches Mitglied der rechtsextremen "Blood and Honour"-Organisation und dessen Freundin beteiligt war. Beide Überfälle fanden im Zusammenhang mit dem sogenannten "Tag der Ehre", einer rechtsextremen Großdemonstration in der ungarischen Hauptstadt statt.

Auslieferung nach Ungarn rechtswidrig

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion war T. 2024 nach einem längeren Rechtsstreit nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Kammergericht Berlin hatte zuvor entschieden, dass T. infolge eines Auslieferungsantrags auf Grundlage eines von Ungarn erwirkten Europäischen Haftbefehls auch dorthin ausgeliefert werden könne.  

Dagegen hatte die Verteidigung juristische Schritte angekündigt, so auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Das LKA Sachsen vollzog im Juni 2024 die Auslieferung jedoch vorzeitig, ohne die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Februar 2025 fest, dass diese Auslieferung rechtswidrig war.

MDR (elo,jeb)

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