Unnötige Bußgelder im Winter vermeiden
Inhalt des Artikels:
- Autodach mit Schnee: 25 Euro
- Mit zugeschneitem Kennzeichen fahren: 5 Euro
- Nur kleines Guckloch in der Frontscheibe frei: 10 Euro
- Auto warm laufenlassen: 80 Euro
- Winterreifen nicht drauf: ab 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- Welche Bußgelder noch drohen
Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO) regelt, dass ein Auto sicher im Straßenverkehr unterwegs sein muss. Die Verantwortung dafür trägt der Autofahrer oder die Autofahrerin. Wer im Winter durch Nachlässigkeit in Kauf nimmt, andere zu gefährden, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wie hoch die Bußgelder für verschiedene Ordnungswidrigkeiten sind, kann im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden. Hier geht es direkt dorthin.
Autodach mit Schnee: 25 Euro
Wer mit Schnee auf Autodach, Kofferraumdeckel oder Motorhaube losfährt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro. Denn: Herabrutschender Schnee kann gefährlich werden, wenn er die Fensterscheiben bedeckt oder einem anderen Fahrzeug vor die Räder fällt. Und das kann nicht nur durch scharfes Bremsen passieren, sondern auch, wenn die weiße Masse durch die Sonne oder Motorwärme etwa antaut.
Sieht lustig aus, ist aber keine gute Idee: Schnee auf dem Dach - oder hier der Schneemann - kann bei der Fahrt zum gefährlichen Hindernis werden.Bildrechte: imago/FotoarenaMit zugeschneitem Kennzeichen fahren: 5 Euro
Ein Verwarngeld von fünf Euro droht bei Kennzeichen, die durch Schnee oder Dreck bedeckt und so nicht mehr lesbar sind. Und das gilt nicht nur beim Einsteigen. "Bei Bedarf muss auch während der Fahrt eine Pause eingelegt und das Kennzeichen gesäubert werden", erklärt der ADAC.
Hier muss das Kennzeichen freigelegt werden, wenn das Fahrzeug auf die Piste soll.Bildrechte: IMAGO/Frank SorgeNur kleines Guckloch in der Frontscheibe frei: 10 Euro
Uneingeschränkte Sicht ist für sicheres Fahren mit dem Auto zwingend notwendig. Daher ist es auch keine gute Idee, mit zugeschneiten oder vereisten Scheiben loszufahren. Dabei reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Die Rundumsicht muss gegeben sein. Wer das einfach ignoriert, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
Hier muss alles runter, was Schnee und Eis heißt.Bildrechte: Colourbox.deAuto warm laufenlassen: 80 Euro
Das Auto ist kalt und soll schon mal mit angelassenem Motor warmlaufen? Die Scheiben könnten so auch schneller antauen ...? Dieses Unterfangen kann mit 80 Euro sanktioniert werden. "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen", heißt es im § 30 der StVO.
Lärm- und Umweltbelastungen durch unnötig laufende Motoren können 80 Euro Bußgeld einbringen.Bildrechte: IMAGO/Wolfgang Maria WeberWinterreifen nicht drauf: ab 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
In Deutschland gilt keine generelle Winterreifenpflicht für einen festgelegten Zeitraum. Es gilt aber eine Winterreifenpflicht, wenn es die Wetterverhältnisse verlangen. Dies fordert § 2 der StVO, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Wer dies missachtet und ohne Winterreifen auf glatten Pisten mit Eis, Schneematsch oder Reifglätte unterwegs ist, kann sich ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und sogar einen Punkt in Flensburg einfangen. Wer andere Verkehrsteilnehmer zudem noch behindert, wird mit noch höheren Bußgeldern, neben dem Punkt, in Flensburg belegt.
Was auch beachtet werden sollte: Wird das Auto verliehen, wird nicht derjenige der gefahren ist belangt, sondern auch der Halter des Wagens. "Der Kfz-Halter muss eine Geldbuße von 75 Euro zahlen und bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister, wenn er bei winterlichen Bedingungen das Fahrzeug ohne Winterreifen auf die Straße lässt", informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Das EVZ hält auch eine Übersicht bereit, was andere Länder in Europa zum Thema Winterreifen geregelt haben.
Hier gilt Winterreifenpflicht!Bildrechte: Colourbox.deWelche Bußgelder noch drohen
Hier geht es zum "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes - mit allen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
MDR (cbr)
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