Unterhaltsvorschuss: Wie der Staat auf Milliarden verzichtet
Inhalt des Artikels:
- Mehr als die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält nicht genug Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Wer bekommt wie viel?
- Staat bleibt auf Milliarden Euro sitzen
- ifo-Institut berechnet, das mehr Väter Unterhalt zahlen könnten
- Alleinerziehende kritisieren Benachteiligung: Kindergeld wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen
- Mehrbelastungen bleiben bei Alleinerziehenden, Kommunen und Steuerzahlern hängen
- Andere Länder setzen auf Sanktionen bei säumigen Zahlern
Mehr als die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält nicht genug Unterhalt
Nur 48 Prozent der Alleinerziehenden erhält laut dem Monitor Familienforschung, einer Veröffentlichung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, den festgelegten Kindesunterhalt vom anderen Elternteil regelmäßig und auch vollständig.
17 Prozent gaben an, weniger zu bekommen, als ihnen eigentlich zusteht. Bei 35 Prozent liefen demnach sogar gar keine Zahlungen ein. In solchen Fällen springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Da nach wie vor mehr als 80 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind, betrifft dieses Problem vor allem Mütter mit ihren Kindern. Dies zeigen auch die Zahlen des Monitors Familienforschung.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Wer bekommt wie viel?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder. Aktuell beträgt dieser für Kinder bis fünf Jahren monatlich bis zu 227 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 299 Euro und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren bis zu 394 Euro. Damit liegen die Beträge unter dem Mindestsatz, den das unterhaltspflichtige Elternteil eigentlich zu zahlen hätte. Für rund 830.000 Kinder zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss.
Staat bleibt auf Milliarden Euro sitzen
Die zuständigen Jugendämter sind zwar verpflichtet, sich das Geld vom säumigen Elternteil zurückzuholen, doch bei der Umsetzung hakt es. Laut Zahlen des Bundesfamilienministeriums zahlte der Staat im Jahr 2024 an Unterhaltsvorschuss 3,2 Milliarden Euro. Zurückgeholt hat er sich aber nur 17 Prozent davon, also rund 500 Millionen Euro. Auf rund 2,7 Milliarden blieb er folglich sitzen.
ifo-Institut berechnet, das mehr Väter Unterhalt zahlen könnten
Als ein wesentlicher Grund für ausbleibende oder geringere Zahlungen wird in der Regel angeführt, dass viele unterhaltspflichtige Väter (in wenigen Fällen auch Mütter) nach der Trennung offenbar ein so geringes Einkommen haben, dass sie legal nicht zahlen müssen.
Von ihrem tatsächlichen Nettogehalt dürfen sie berufsbedingte Ausgaben abziehen, beispielsweise die Autofahrt zur Arbeit, regelmäßige Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge, Darlehenszinsen, diverse Versicherungen und sogar Teile der privaten Altersvorsorge. Für Unternehmer und Freiberufler gibt es noch weitere Abrechnungsmöglichkeiten. Im Internet kursieren Ratgeber dazu, und auch Fachanwälte werben offensiv mit dem Tipp: "Wie Sie den Unterhalt kürzen".
Nach Berechnungen des ifo-Institutes in München würden mindestens 75 Prozent der geschiedenen Männer so viel verdienen, dass sie zahlen könnten, es aber nicht tun. Und damit das so ist, sind viele von ihnen sehr erfinderisch, wie Andreas Peichl vom ifo-Institut erklärt: "Man kann versuchen, das Einkommen auf eine andere Person, eine neue Partnerin zu verlagern oder auf die Eltern. Man kann über Unternehmensgründungen oder über Aufnahme von Krediten, Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen in bestimmten Fällen, das tatsächliche Einkommen, was anzurechnen ist, reduzieren".
Alleinerziehende kritisieren Benachteiligung: Kindergeld wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen
Der Unterhaltsvorschuss fällt kleiner aus als der Mindestunterhalt. Denn Alleinerziehenden wird statt der Hälfte die gesamte Summe des Kindergelds (derzeit 259 Euro monatlich pro Kind) vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.
Konkret heißt das an einem Beispiel: Würde der Vater den Mindestunterhalt für ein bis zu 17 Jahre altes Kind zahlen, stünde der Mutter eine Zahlung von 653 Euro zu. Davon würde die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, da es dem unterhaltszahlenden Vater zusteht. Somit bekäme das Kind 523 Euro.
Zahlt der Vater nicht, gibt es Unterhaltsvorschuss vom Staat. Doch hier wird von den 653 Euro nicht die Hälfte, sondern das gesamte Kindergeld abgezogen. Damit bekommt das Kind nur 394 Euro. Jeden Monat fehlen der Mutter damit 129 Euro zum Mindestunterhalt. Delia Keller trifft das doppelt, denn sie hat zwei Kinder in dem Alter. "Wenn man das hochrechnet, sind das über 3.100 Euro im Jahr", rechnet sie die Differenz vor.
"Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Alleinerziehende sollten eigentlich mehr Geld bekommen. Sie leisten die ganze Carearbeit alleine. Alleinerziehende arbeiten mehr als Mütter in Paar-Familien", kritisiert das die Alleinerziehende Delia Keller im MDR-Magazin Umschau.
Mehrbelastungen bleiben bei Alleinerziehenden, Kommunen und Steuerzahlern hängen
"Die Leidtragenden sind natürlich in erster Linie die Kinder und auch der Steuerzahler, der das ausgleichen muss, wenn sich ein Elternteil aus der Verantwortung stiehlt", sagt Jana Dähne dem MDR-Magazin Umschau. Die Mutter dreier Kinder hat einige Jahre Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen.
Was Alleinerziehende oft besonders ärgert ist, dass sich der Staat Unterhalt, der zu Unrecht nicht gezahlt wurde, nur selten zurückholt. "Da werden Milliarden Euro verschenkt, aber auf der Seite von Alleinerziehenden und ihren Kindern wird gespart", sagt die Alleinerziehende Delia Keller mit Blick auf die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt dem MDR-Magazin Umschau.
Ein Problem ist hier auch, dass die Kommunen selbst zu wenig Anreiz haben, das Geld einzutreiben. Denn erfolgreich zurückgeholtes Geld fließt nämlich vor allem in die Kassen des Bundes und der Länder zurück, nicht zu den Kommunen. Der Sachbearbeiter, der die Arbeit also macht, muss hingegen im Regelfall von der Kommune bezahlt werden.
Extrem schwankende Rückgriffquoten unter den Bundesländern
In welcher Höhe sich die Ämter das vorgeschossene Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurückholen, wird als sogenannte Rückgriffquote bezeichnet. Diese schwankt unter den Bundesländern.
2024 lag die so genannte Rückgriffquote in Sachsen und Thüringen bei rund 17 Prozent, in Sachsen -Anhalt etwas darunter. Mitteldeutschland liegt damit auf der Höhe der bundesweit durchschnittlichen Quote von 17 Prozent. Darunter sind vor allem die Stadtstaaten wie Berlin mit knapp 13 Prozent und Bremen mit knapp zwölf Prozent.
Die höchsten Quoten haben Ländern wie Baden-Württemberg und Bayern mit über 20 Prozent. Ein wesentlicher Grund liegt bei der hohen Quote in Bayern daran, dass dort die Unterhaltsschulden zentral vom Landesamt für Finanzen eingetrieben werden. Das heißt: Dort jagen keine Jugendamtsmitarbeiter, sondern spezialisierte Referate den Schuldnern hinterher. "Die Mitarbeitenden im Landesamt für Finanzen sind die Spezialisten und sie arbeiten auf der Grundlage eines rechtlichen Titels, mit dem sie auch vollstrecken können. Das heißt, sie haben eine andere Rechtsgrundlage", erklärt Ulrike Scharf, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales dem MDR-Magazin Umschau.
Doch warum wenden nicht alle Bundesländer dieses erfolgreichere Modell an? Das Bundesfamilienministerium erklärt dazu, dass in den Ländern künftig die Rückholung des Unterhaltes zentralisierter und spezialisierter erfolgen soll: "Zentrale Rückgriffsstellen können den Rückgriff effizienter erledigen", so die Antwort.
Andere Länder setzen auf Sanktionen bei säumigen Zahlern
Helfen könnten aber auch härtere Sanktionen: Viele Länder setzen auf den Führerscheinentzug, so zum Beispiel Großbritannien, aber auch die baltischen Länder wie Estland und Lettland. Wenn drei Monate kein Unterhalt gezahlt wird, kann das Fahrverbot auch ohne Strafprozess durchgesetzt werden.
Auch in Polen ist dies möglich. Allerdings erst nach sechs Monaten ohne Zahlung. Tschechien ist vor wenigen Jahren nachgezogen. In Frankreich ist mit einem Gerichtsbeschluss sogar ein Fahrverbot bis zu fünf Jahren möglich. Und anders als in Deutschland werden dort die Unterhaltszahlungen zentral über eine Behörde eingezogen.
Führerscheinentzug als Druckmittel auch in Deutschland?
Wie realistisch ist die Umsetzung des Führerscheinentzuges in Deutschland? Das Bundesfamilienministerium antwortet auf MDR-Anfrage, es werde geprüft "wie Sanktionen zur Verbesserung der Unterhaltsdurchsetzung stärker genutzt werden können“.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung war das aber schon mit mehr Nachdruck formuliert worden. Dort ist zu lesen, man werde "Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktionieren, zum Beispiel auch Führerscheinentzug.“
Und die Idee ist nicht neu: Bereits 2017 wollte die damalige Familienministerin Giffey ein Fahrverbot für Unterhaltsverweigerer durchsetzen. Strafrechtlich ist dies bei Vorsatz zwar möglich, doch es hapert in Deutschland an der Umsetzung.
MDR (cbr)
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