Eiswurf von Windrädern: Wie groß ist die Gefahr wirklich?
- Unter bestimmten Wetterbedingungen kann sich an Windenergieanlagen Eis bilden und zu Boden fallen.
- Sicherheitsgutachten und einzuhaltende Abstände sollen verhindern, dass Menschen durch Eiswurf gefährdet werden.
- Branchenvertreter betonen: Nach bisherigen Erkenntnissen sind Personenschäden durch Eiswurf extrem selten.
Im Winter zu nahe an Windenergieanlagen vorbeizulaufen, ist nicht die beste Idee. Ulrich Jenssen rät davon sogar ausdrücklich ab. Der promovierte Ingenieur ist beim Tüv Süd Abteilungsleiter für Sicherheits- und Risikomanagement.
Warum Experten zu Abstand raten
Auch wenn das meteorologische Fenster für Eisbildung klein ist – Temperaturen zwischen 0 und minus −4 Grad bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit –, Eis könne sich natürlich bilden, sagt Jenssen und: "Wenn es dann wieder abtaut, können Eisstücke aus großen Höhen zu Boden fallen. Als Vorgabe gibt es diesen Abstandkreisanalyse-Bereich: 1,5 mal Nabenhöhe plus Durchmesser. Innerhalb dieses Kreises können Eisstücke auftreten."
Rechnen wir also nach: Die Nabenhöhe – der Punkt, an dem sich der Generator dreht – erreicht mittlerweile 180 Meter und mehr. Dazu kommt der Durchmesser der Rotoren: Bei Anlagen der neuesten Generation sind das rund 350 Meter. Daraus ergibt sich ein Kreis mit einem Durchmesser von etwa 620 Metern. Das heißt: Ein Mindestabstand von rund 310 Metern zum Windrad sollte im Winter eingehalten werden – auch, wenn keine Schilder darauf hinweisen.
Gutachten prüfen Risiko für jede Anlage
Mehr als 30.000 Windenergieanlagen sind deutschlandweit am Netz. Für jede einzelne musste vorab das Risiko von Eisabwürfen geprüft werden. Oft zusammengefasst in hunderte Seiten dicken Gutachten, wie sie unter anderem auch die von Jenssen geführte Abteilung beim Tüv Süd erstellt: "Wir berücksichtigen da die Wetterverhältnisse, die Windverhältnisse. Wir berücksichtigen auch die Topographie: Wie schaut das Gelände vor Ort aus? Und füttern das alles in unser Modell und simulieren dann dort die Eisstücke und ihre potentiellen Flugbahnen. Aus diesen Ergebnissen leiten wir dann das Risiko ab."
So soll ausgeschlossen werden, dass Eisabwürfe beispielsweise Wohngebäude oder den Verkehr auf Straßen gefährden. Beruhigendes Fazit von Dr. Ulrich Jenssen: "Wir machen seit mindestens 20 Jahren diese Analysen und sind auch im Austausch mit internationalen Kollegen, auch aus dem skandinavischen Bereich. Eisstücke können runterfallen, aber dass Personen davon geschädigt wurden, das haben wir so noch nie erfahren."
Personenschäden gelten als unwahrscheinlich
Auch Wolfram Axthelm kennt keinen einzigen solchen Fall. Dennoch, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie, seien die Betreiber verpflichtet, Windenergieanlagen auch gegen mögliche Personenschäden zu versichern. Aber: "Diese Versicherungen kosten im Jahr so viel wie eine Mofa-Versicherung. Daran sieht man schon, dass das Risiko von Personenschäden aller Art im Zusammenhang von WEAs von den Versicherern als fast Null eingeschätzt wird."
Diese Versicherungen kosten im Jahr so viel wie eine Mofa-Versicherung. Daran sieht man schon, dass das Risiko von Personenschäden aller Art im Zusammenhang von WEAs von den Versicherern als fast Null eingeschätzt wird.
Dass in neueren Anlagen mehr und mehr Eiserkennungssysteme und Technik eingebaut würden, um Rotorblätter möglichst ganz eisfrei zu halten, hat mit der Sicherheit von Passanten übrigens nichts zu tun, erklärt Verbandschef Axthelm: "Der Wirkungsgrad sinkt, wenn die Blätter vereist sind, auf bis zu 20 Prozent, weil die Vereisung dazu führt, dass die Aerodynamik eine andere wird." Das gefährdet die Funktionstüchtigkeit der Anlage, weshalb diese sofort automatisch stillgelegt wird, sobald die Sensoren Eisbelag erkennen.
Jedenfalls: Den empfohlen großen Sicherheitsbogen um das Windrad sollte man unbedingt auch dann machen, wenn sich die Rotorblätter nicht drehen. Denn runterfallen können Eisstücke dann schließlich immer noch.
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