Inhalt des Artikels:

  • Weniger Rente für viele
  • Neuer Schufa-Score
  • Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern
  • Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
  • Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten
  • Uhren stehen auf Sommerzeit

Weniger Rente für viele

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Bei dort versicherten Senioren und Seniorinnen, die eine gesetzliche Rente bekommen, macht sich das in der Regel erst ab der Märzauszahlung bemerkbar.

Die Zeitverzögerung von zwei Monaten ist bei den zu rund 98 Prozent pflichtversicherten Rentenbeziehern gesetzlich so geregelt im § 247 Satz 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro muss nun bei durchschnittlich um 0,4 Prozent angehobenen Zusatzbeiträgen mit zwei Euro weniger netto gerechnet werden. Denn der Arbeitgeber übernimmt wie auch beim allgemeinen Beitrag die Hälfte des Zusatzbeitrages.

Neuer Schufa-Score

Die Schufa will neue, einfachere und transparentere Kriterien zur Bonitätsprüfung einführen. Zwölf sollen es laut Schufa dann geben. Gleichzeitig ermöglicht sie es dann auch Verbrauchern, ihre eigenen Daten digital selbst einzusehen. Hierfür muss man allerdings ein Nutzerkonto anlegen und sich dafür via Web-Anwendung, über den Browser auf einem Desktop-PC, Laptop, Tablet oder Smartphone identifizieren.

Nach jetzigem Stand will die Schufa Ende März die Umstellung vollzogen haben. Dann soll der neue Score integriert sein, "der den Basisscore sowie die sechs derzeit existierenden Branchenscores (Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel/ E-Commerce) ersetzt", so die Schufa auf ihrer Homepage. Auf der Unternehmensseite hat die Schufa eine Warteliste eröffnet. Wer die Freigabe per Mail erhalten hat, kann sich dann registrieren.

Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen Kennzeichen ausgestattet sein. Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig gewechselt werden. Sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.

Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2026 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2027 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Zweite Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

"Ausgenommen von der Verlängerung sind Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben dort vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung gelebt. Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts", erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage. Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht automatisch weiter verlängert.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Uhren stehen auf Sommerzeit

In der Nacht zum 29. März endet die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr morgens werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die "innere Uhr" der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen. Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die "innere Uhr", die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.

MDR (cbr)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke