"movie2k"-Prozess startet: Was wird aus Sachsens Bitcoin-Schatz?
Am Landgericht Leipzig beginnt am Dienstag der Prozess gegen zwei frühere mutmaßliche Betreiber des Streamingportals "movie2k". Wie Gerichtssprecherin Katrin Seidel MDR SACHSEN sagte, geht es bei dem Verfahren auch darum, ob der Freistaat die Milliarden aus dem Notverkauf sichergestellter Bitcoins im Zusammenhang mit diesen Fall erhält. Aktuell seien die 2,64 Milliarden eingefroren und würden - ähnlich einer Mietkaution - auf einem speziellen Konto verwahrt.
Die Wirtschaftsstrafkammer entscheide bei dem Verfahren, was mit dem Geld passiert. "Dafür muss zunächst geklärt werden, ob die vorgeworfenen Handlungen den Angeklagten zuzurechnen sind und ob ihnen die Straftaten nachgewiesen werden können", erklärte Seidel.
Vorwürfe: Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Ermittler werfen den beiden Männern im Alter von 42 und 39 Jahren gewerbsmäßige Geldwäsche, schwere Steuerhinterziehung und Anstiftung zur falschen Verdächtigung vor. Einer der beiden Männer soll zusammen mit dem anderen, der zwischenzeitlich bereits verurteilt wurde, von 2008 bis 2013 das damals größte deutsche Raubkopien-Portal mit den beiden Hauptdomains movie2k.com und movie2k.to betrieben haben.
Die ursprünglich angeklagten rund 219.000 Urheberrechtsverstöße seien nach vorläufiger Auffassung der Kammer inzwischen verjährt.
Bei der Vermarktung des Portals, die durch Zahlungen der Nutzer, aber auch über Werbeeinnahmen erfolgte, sollen die mutmaßlichen Haupttäter und auch der in die Struktur des illegalen Unternehmens eingebundene Mitangeklagte die rechtswidrig erzielten Gewinne teils in Bitcoins umgewandelt haben.
Woher kommt der Bitcoin-Schatz?
- Laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte ein Beschuldigter Anfang 2024 rund 50.000 Bitcoins an die Behörden übertragen.
- Der Freistaat verkaufte die Bitcoins im Sommer 2024 wegen eines drohenden Kursrisikos.
- Der Erlös belief sich nach Behördenangaben auf rund 2,64 Milliarden Euro.
Wer das Geld bekommt, ist offen
Der Milliardenbetrag liegt laut Generalstaatsanwaltschaft bis zum Abschluss des Strafverfahrens auf einem Verwahrkonto der Bundesbank. Wird die Einziehung des Vermögens im Verfahren für rechtmäßig erklärt, hat der Freistaat laut einem Bericht des Nachrichtenportals "Tag24" gute Chancen, den Geldschatz in den Landeshaushalt überführen zu können.
Verhandlung bis Mitte Mai
Im Falle einer Verurteilung der Angeklagten müsse allerdings geklärt werden, ob es noch mehr berechtigte Schadensansprüche von Geschädigten gibt, führte Gerichtssprecherin Seidel aus. Denn erst wenn diese Ansprüche bedient wären, würde eventuell vorhandenes restliches Geld an den Freistaat gehen.
Seidel wies darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Sollten den Angeklagten die vorgeworfenen Straftaten nicht nachgewiesen werden, stehen ihnen die bislang von Sachsen verwahrten Milliarden Euro zu.
Das Landgericht hat zunächst neun Verhandlungstage bis 19. Mai geplant.
MDR (kav)
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