AfD-Bundestagsfraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus
- Gegenseitige Vorwürfe der Vetternwirtschaft
- Bundestags-Fraktionsvize Stefan Keuter behält seinen Posten
- Möglicherweise neue Regeln in Sachsen-Anhalt
Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. Die Fraktion stimmte einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze zu, die ihm fraktionsschädigendes Verhalten vorgeworfen hatte, wie ein Sprecher bestätigte. Schmidt selbst bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch.
Die AfD-Fraktion verliert damit den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete.
Vorwurf: Geschäftsbeziehungen nach China
Schmidt war von 2022 bis Februar 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. In der AfD heißt es, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Auch wird ihm angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Schmidt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und selbst Vorwürfe der Vetternwirtschaft an seine Parteifreunde in Sachsen-Anhalt gerichtet. Er kündigte auch Belege dafür an.
Der AfD-Landesverband hat inzwischen betont, entgegen der Forderung einiger Mitglieder keinen Sonderparteitag einzuberufen, um die Vorwürfe aufzuarbeiten. Ein Sprecher sagte Ende Februar nach einer Sitzung des Landesvorstands, es liege dazu kein satzungsgemäßer Antrag mehrerer Kreisverbände vor. Es solle aber eine Kommission zum "Verhalten im politischen Betrieb" geben.
Anstellung von Verwandten
In Sachsen-Anhalt waren zuletzt Fälle bekannt geworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten beschäftigt worden seien könnten, etwa auch drei Geschwister des Landtagsfraktions-Geschäftsführers Tobias Rausch bei einer AfD-Bundestagsabgeordneten. Schmidt sprach in einem Interview mit dem Portal "Nius" darüber – und von einer "Beutegemeinschaft". Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.
Keuter behält Posten als Fraktionsvize
AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter kann dagegen seinen Posten behalten. In der Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion stellte er nach Angaben eines sprechers eine Vertrauensfrage. Eine deutliche Mehrheit der Mitglieder stimmte demnach für ihn.
Keuter war durch einen "t-Online"-Bericht in den Fokus geraten, wonach er seine Freundin in seinem Bundestagsbüro beschäftige. Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung gilt das auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor der "Ehe für alle" geschlossen wurden. Lebenspartner im Sinne von Freund oder Freundin sind nicht gemeint.
Koalition prüft Verschärfung der Regeln
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze hatte die AfD im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre in der "Mitteldeutschen Zeitung" als "Selbstbedienungsladen" kritisiert. Die schwarz-rot-gelbe Koalition in Sachsen-Anhalt prüft nun eine Verschärfung der Regeln für Beschäftigungsverhältnisse bei Parlamentariern.
Solche Modelle sind zwar formal zulässig, aber umstritten. Es gibt Gespräche über mögliche Änderungen, aber noch kein abschließendes Ergebnis.
dpa,MDR(mze/mbe/ksc/rnm)
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