Der Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek, Frank Scholze, begrüßt die Entscheidung des Staatsministers als ermutigend: "Es ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung, das kulturelle Erbe im 'Gedächtnis der Nation' zu bewahren und für künftige Generationen zugänglich zu machen."

Ein ermutigendes Zeichen für die Zukunft unseres Landes.

Frank Scholze, Generaldirektor Deutsche Nationalbibliothek

Unterdessen kündigte Kulturstaatsminister Weimer an, das Gesetz zur Deutschen Nationalbibliothek reformieren zu wollen. Es gelte, den gesetzlichen Sammelauftrag der DNB an die veränderten Gegebenheiten der digitalen Zeit und die enger werdenden finanziellen Spielräume der kommenden Jahre anzupassen und gleichzeitig den Erhalt eingehender physischer Medienwerke sicherzustellen. "Selbstverständlich ist und bleibt der Bund der Deutschen Nationalbibliothek als Schatzkammer unseres schriftlichen Kulturerbes verpflichtet, ebenso wie ihrem Standort in Leipzig."

Hintergrund der Mitteilung ist die anhaltende Kritik an der zuvor getroffenen Entscheidung Wolfram Weimers. Sie war auf heftige Gegenwehr in Fachkreisen, in Politik und Gesellschaft gestoßen. Zuvor hatte der Kulturstaatsminister für Aufsehen gesorgt, als er die Verleihung des Deutschen Buchhandelspreises nach einer Kontroverse absagte. Die Veranstaltung sollte im Rahmen der Leipziger Buchmesse stattfinden.

Quelle: Bundesministerium für Kultur und Medien, Deutsche Nationalbibliothek; redaktionelle Bearbeitung: tmk

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