Hunderttausende Pflegebedürftige rufen zustehende staatliche Hilfe nicht ab
- Unwissenheit und unterschiedliche Verwaltungspraxis als Gründe
- Große regionale Unterschiede
- Forderung nach bundesweit einheitlicher Umsetzung
Eine große Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland ruft ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung offenbar nicht ab. Das zeigt eine veröffentlichte Studie des Paritätischen Gesamtverbands. Demnach haben bundesweit rund 390.000 Menschen Anspruch auf die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege". Tatsächlich beziehen jedoch nur etwa 76.000 Betroffene die Unterstützung, also etwa 20 Prozent.
Die Untersuchung des Freiburger Sozialforschers Thomas Klie basiert auf Daten zu häuslicher Pflege, Pflegebedürftigkeit sowie dem Bezug von Grundsicherung und Hilfe zur Pflege. Klie kommt zu dem Ergebnis, dass rund 315.000 Menschen trotz Berechtigung keine Leistungen erhalten. Der Verband spricht von einem "ausgeprägten Dunkelziffernphänomen".
Unwissenheit und unterschiedliche Verwaltungspraxis als Gründe
Als Gründe nennt die Studie Unwissenheit, Scham und fehlende Beratung. Hinzu kämen große Unterschiede in der Bewilligungspraxis der Sozialämter. Die Folge sei ein hoher Anteil verdeckter Pflegearmut. Während im Saarland nur 9,49 Prozent der Anspruchsberechtigten Hilfe zur Pflege erhalten, liegt die Quote in Mecklenburg-Vorpommern laut Berechnungen bei 47,26 Prozent. In Sachsen sind es 39,14, in Sachsen-Anhalt 21,7 und in Thüringen 25,72 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beziehen 19,44 Prozent der Berechtigten die Leistung.
Große regionale Unterschiede
Der Paritätische kritisierte die regionalen Unterschiede deutlich. "Derzeit entscheidet die Postleitzahl darüber, wie gut Pflegebedürftige zu Hause unterstützt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. Gute Pflege müsse überall gewährleistet sein, unabhängig vom Wohnort. Der Verband fordert deshalb eine bundesweit einheitliche Umsetzung gesetzlicher Ansprüche.
Die Datenlage zur häuslichen Pflege sei insgesamt unzureichend dokumentiert, heißt es weiter. Während stationäre Pflege gut erfasst werde, stelle die Situation von Menschen, die zu Hause gepflegt werden, eine "Blackbox" dar. Hinweise deuteten darauf hin, dass zahlreiche Haushalte mit Unterversorgung und Überforderung konfrontiert seien. Auch Angehörige seien oft von finanziellen Belastungen und Armutsrisiken betroffen.
Forderung nach bundesweit einheitlicher Umsetzung
Zur langfristigen Verbesserung fordert der Paritätische neben einer konsequenten Umsetzung der Ansprüche die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung für ambulante und stationäre Pflege. Ziel sei es, Pflegearmut zu reduzieren und das Pflegesystem insgesamt zu stabilisieren.
Den Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" haben Menschen, wenn Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Die Hilfe muss schriftlich beim Sozialamt beantragt werden. Bei manchen Sozialämtern kann der Antrag online gestellt werden. Das Geld bekommt man ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde – nicht rückwirkend. Kostenlose Pflegeberatung erhält man bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem gibt es u.a. ein Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesgesundheitsministeriums.
AFP, epd (das)
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