Musterung: Keine freie Arztwahl bei "Eierkontrollgriff"
- Ein Anspruch auf einen Arzt gleichen Geschlechts besteht bei der Musterung junger Männer nicht.
- Bei Frauen erfolgt eine gynäkologische Untersuchung nur bei Bedarf.
- Grünen-Politiker Max Lucks kritisiert den "Eierkontrollgriff" bei der Musterung als unsinnig, belastend und gesetzlich problematisch, da er keinen medizinischen Nutzen bringt.
Bei der Musterung junger Männer in Deutschland sind nach wie vor Ärztinnen und Krankenschwestern für die Untersuchungen zuständig. Das geht aus einer Antwort einer Bundeswehr-Sprecherin in Köln hervor. Sie erklärt: "Organisatorisch wird, wann immer es möglich ist, die Untersuchung durch einen Untersuchenden gleichen Geschlechts angeboten." Eine Garantie, dass männliche Bewerber von einem männlichen Arzt untersucht werden, gibt es demnach aber nicht.
Wer die Untersuchung ablehnt, kann auch nicht einfach verweigern. Stattdessen wird dann ein Befund durch einen Facharzt beziehungsweise eine Fachärztin für Urologie oder Gynäkologie veranlasst. Bei dieser Option besteht aber freie Arztwahl, sodass junge Männer gezielt einen Urologen aufsuchen können.
Ob die Rekruten im Vorfeld erfahren, ob sie von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht werden, bleibt unklar. Die Sprecherin der Bundeswehr wiederholte im Gespräch mit MDR AKTUELL lediglich, dass Männern eine Untersuchung durch Männer angeboten werde, ohne dies weiter zu konkretisieren.
Keine gynäkologische Untersuchung
Bei Frauen sieht die Situation anders aus: Eine gynäkologische Untersuchung gehört nicht zum Standard. Sie wird nur durchgeführt, wenn der Fragebogen Hinweise auf einen medizinischen Bedarf liefert – und immer nur mit Zustimmung der Bewerberin durch Ärztinnen. Sollte sich daraus weiterer Untersuchungsbedarf ergeben, wird eine Überweisung zu einer frei wählbaren Facharztpraxis ausgestellt.
Angst bei jungen Männern
Der sogenannte "Eierkontrollgriff" bei der Untersuchung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen, da viele Männer ihn als beschämend empfinden. Max Lucks, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sieht hier Reformbedarf. Grundsätzlich sollte jeder Mensch selbst bestimmen können, von wem er oder sie im Intimbereich untersucht wird und von wem nicht, sagt er.
Er hält es jedoch nicht für ausreichend, lediglich die Option einzuräumen, bei der Musterung von einem Team des eigenen Geschlechts untersucht zu werden. Lucks kritisiert die Intimuntersuchung insgesamt als unsinnig. Nach aktuellen Leitlinien der Onkologie bringe sie keine sicheren Ergebnisse und führe zu vielen falsch positiven Befunden. Das verursache Angst bei jungen Männern und unnötige weitere Untersuchungen.
Keine Änderung am Musterungsverfahren
Max Lucks kritisiert, dass junge Männer bei der Musterung einem gesetzlichen Zwang unterliegen, der sie zu einer Untersuchung verpflichtet, die sie möglicherweise gar nicht wollen und die nachweislich keinen medizinischen Nutzen bringt: "Das finde ich gesetzlich einen erheblichen Eingriff. Ich finde es sehr schade, dass die Bundesregierung nichts unternommen hat, um den Paragrafen zur Musterung im Wertungsgesetz auf solide, moderne, verfassungskonforme und rechtssichere Beine zu stellen", sagt Lucks.
Paragraf 17 im Wehrpflichtgesetz, der die Musterung regelt, ist wieder weitgehend in der Form in Kraft, die er schon vor 30 Jahren hatte. In der Zwischenzeit wurden nur kleine Änderungen an einzelnen Formulierungen vorgenommen.
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