Klagen wegen Social-Media-Sucht auch in Deutschland wahrscheinlich
- In Deutschland geht es bei Klagen gegen Plattformbetreiber bisher vor allem um Datenschutzverstöße, nicht um das Suchtpotenzial der Plattformen.
- So hohe Entschädigungszahlungen wie in den USA sind hierzulande aber nicht zu erwarten.
- Nach Einschätzung eines Prozessfinanzierers sind Klagen wegen Social-Media-Sucht künftig auch in Deutschland zu erwarten.
Tanz, Rezepte, KI-generierte Videos von Putin am Strand in Dubai – stundenlang sehen sich Nutzer so genannte Reels und Shorts an. Ein Videoschnipsel nach dem nächsten.
In den USA haben Geschworene nun entschieden, dass Plattformen wie Instagram fahrlässig handeln, weil sie nicht genug über Risiken informieren. Wie sieht es hier in Deutschland aus?
Klagen in Deutschland mit anderem Fokus
Christian Solmecke, Anwalt für Internet- und Medienrecht, erklärt: "Eine Klage, die gezielt das suchtfördernde Design angreift, gibt es in Deutschland bislang nicht. Was es allerdings gibt, sind Verbandsklagen gegen Meta, TikTok und X. Da geht es aber um etwas anderes, nämlich um Datenschutzverstöße, weil die Konzerne illegal Nutzerdaten gesammelt und verarbeitet haben."
300.000 Menschen haben sich der Verbandsklage gegen Meta angeschlossen, so Rechtsanwalt Max Baumeister, der die Klage mit seiner Kanzlei führt. Mit einzelnen Klägern hätten sie bis jetzt immer gewonnen – mit einem Schadenersatz zwischen 750 und 10.000 Euro.
Medizinische Gutachten als Beweismittel nötig
Ein Urteil wie in den USA erwartet Baumeister aber nicht. "Die Rechtssysteme in den USA und Europa sind schon sehr unterschiedlich. Bei unserer Klage geht es ja darum, dass Meta das Nutzerverhalten überwacht, also sozusagen mitschneidet, was Nutzer im Internet tun." Bei der Sammelklage in den USA gehe es hingegen darum, dass die Nutzung von Instagram selbst die Nutzer krank macht.
"Das muss man in Europa erstmal beweisen", sagt Baumeister. Dafür brauche es medizinische Gutachten. "Und dann gibt es sicherlich andere Schadenersatzbeträge. Keine drei Millionen, sondern einen vierstelligen oder fünfstelligen Betrag und auch wirklich nur im Einzelfall."
Wachsende Sorge vor Social-Media-Sucht
Trotzdem wächst auch hier die Sorge vor den Folgen sozialer Medien. Eine Umfrage der Ruhr-Universität Bonn zeigt, dass jeder zweite Mensch unter 20 Jahren suchtartige Symptome zeigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert strengere Regeln – etwa, dass Funktionen wie das automatische Abspielen von Videos standardmäßig ausgeschaltet ist.
Richard Eibl, Geschäftsführer der Firma Padronus, die die Verbandsklage gegen Meta finanziert, glaubt: Klagen wegen Social-Media-Sucht werden auch bei uns kommen. "Ich halte Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook, aber vor allem auch TikTok für die aktuell unterschätzteste Volksdroge meiner Generation." Seiner Ansicht nach ist dieses Problem noch viel zu wenig diskutiert. "Jetzt ist es gerade im Kommen und ich sehe ganz klar auch, dass der europäische Gesetzgeber das mit dem Digital Services Act, der neu in Kraft getreten ist, verhindern wollte."
Die EU hatte mit dem Digital Services Act bereits reagiert: Große Plattformen müssen Risiken für Nutzer – auch für die psychische Gesundheit – stärker begrenzen. Erst im Februar hatte die EU-Kommission festgestellt, dass zumindest TikTok gegen die Verordnung verstößt.
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