Warum seit drei Jahren keine neuen Assistenzhunde mehr zugelassen werden können
- Verordnung verlangt Trainer-Zertifizierung
- Ohne Prüfung ist Hund ohne Rechte
- Probleme wegen fehlender Kennzeichnung
- Alte Regelung für Übergangszeit
Der Golden Retriever von Familie Engmann aus Kamenz hört auf zwei Namen: In seiner Freizeit heißt er Eisbär. Wenn er Jackie genannt wird, schaltet er in den Arbeitsmodus und fokussiert sich auf Tochter Alina. Das Mädchen hat eine unheilbare Stoffwechselerkrankung.
Inzwischen sitzt sie im Rollstuhl und spricht nur noch wenige Worte. Wenn sie Hilfe braucht, drückt der Hund einen Signalknopf. Und er könne noch viel mehr, erzählt Vater Marcel Engmann: "Er gibt ihr Sicherheit, wenn sie in Situationen kommt, wo sie dann überanstrengt wird oder körperliche Spastiken kriegt. Wenn wir auch mal ein Tief haben, dann merkt man auch, dass er dann auch so die Nähe sucht, wie so ein kleiner Tröster."
Verordnung verlangt Trainer-Zertifizierung
Wenn die Familie mit dem Hund unterwegs ist, regelt ein Ausweis, dass er überall mit hinein darf. Darauf sei die Familie auch angewiesen, sagt Marcel Engmann, denn: "Wenn sie einem Rollstuhlfahrer den Rollstuhl wegnehmen, nehmen sie ihm auch das Hilfsmittel weg."
Der Golden Retriever wurde vor fünf Jahren zum Assistenzhund geprüft. Zwei Jahre später hat das Bundessozialministerium eine Verordnung in Kraft gesetzt, wonach Trainer, die Assistenzhunde ausbilden, künftig eine Zertifizierung brauchen. Diese Zertifizierung wird allerdings bisher nicht vergeben. Mit der Konsequenz, dass seit Jahren keine Assistenzhunde geprüft werden können.
Ohne Prüfung ist Hund ohne Rechte
Diana Poyson vom Deutschen Assistenzhundezentrum beschreibt, was das bedeutet: "Das ist unheimlich schlimm für die Teams, weil die halt einfach noch immer nicht die Rechte haben, ihren ausgebildeten Hund mit zum Arzt zu nehmen, mit zum Supermarkt zu nehmen." Solange diese Teamprüfung nicht stattgefunden habe, sei das Problem, dass der Hund keinerlei Rechte in Deutschland habe.
Nach Zahlen der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr gibt es etwa 1.700 anerkannte Assistenzhunde. Hinzu kommen die ausgebildeten Tiere ohne Ausweis – deren Zahl niemand kennt. Sie unterstützen je nach Spezialisierung etwa mobilitätseingeschränkte Menschen wie Alina, aber auch psychosozial Beeinträchtigte.
Probleme wegen fehlender Kennzeichnung
Die Leipzigerin Christiane Görgen leidet wegen einer Traumafolgestörung unter Panikattacken, Alpträumen oder verliert immer mal kurz den Bezug zur Realität. Ihre Hündin Momo hilft ihr: "Wenn ich in einer Krisensituation bin und weiß, ich brauche meine Medikamente, dann sage ich ihr, dass sie die bringen soll, und dann bringt sie sie zu mir." Das andere sei, dass sie ihre Hündin nutzen könne, um Hilfe zu holen. "Dann kriegt sie eine Karte ins Maul, wo drauf steht, wenn du diesen Hund alleine triffst, bitte folgen." Und ihre Hündin würde schon merken, dass es ihr schlecht gehe, bevor sie selbst das merke.
Momo lernt all das gerade bei Hundetrainerin Susann Rieder. Während ihrer Trainings erlebt die Leipzigerin immer wieder Unverständnis, weil der ungeprüfte Hund keine Kennzeichnung tragen darf. Dadurch komme es zu Diskussionen, wenn der Hund mit in den Supermarkt oder in die Arztpraxis mitgenommen werde. "Da keine offensichtliche Behinderung vorhanden ist in vielen Bereichen, ist es tatsächlich schwer, und die Menschen werden in Gespräche reingezogen und in Diskussionen."
Alte Regelung für Übergangszeit
Auf Anfrage von MDR AKTUELL erklärt das Bundessozialministerium, dass es noch immer eine unabhängige Stelle sucht, die Hundeschulen wie die von Rieder zertifiziert. Bis es soweit ist, will man für eine Übergangszeit zu der alten Regelung zurückkehren. Betroffene könnten dann wieder eine Prüfung ablegen, ohne in einer zertifizierten Hundeschule trainiert zu haben. Rieder würde eine schnelle Lösung begrüßen: "Die haben viel Geld und viel Zeit investiert und es läuft gerade alles ins Nichts."
Damit die Übergangslösung in Kraft tritt, muss das Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden. Ein entsprechender Reformvorschlag der Regierung soll am 7. Mai im Bundestag beraten werden.
MDR
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