Inhalt des Artikels:

  • Wann Preise nachträglich erhöht werden können
  • Warum Preise nachträglich erhöht werden können
  • Das können Reisende tun
  • Das sagen Reiseveranstalter
  • Das gilt für einzeln gebuchte Flüge

Wann Preise nachträglich erhöht werden können

Grundsätzlich gilt: Veranstalter einer Pauschalreise dürfen den Preis im Nachhinein nur erhöhen, wenn sie diese Möglichkeit vor Abschluss des Vertrags vorbehalten haben. Das muss seit Mitte 2018 auf einem Formblatt festgehalten sein, das die Reiseveranstalter den Reisenden vor Abschluss des Vertrags übermitteln.

Auf dem Formular muss unter anderem festgehalten sein, wie ein neuer Preis konkret berechnet sind. Verteilungsmaßstäbe oder allgemeine Floskeln sind nach Angaben der Verbraucherzentrale unwirksam.

Die Preiserhöhung muss außerdem bis spätestens 20 Tage vor Abreisetermin angekündigt werden. Werden Reisende später informiert, ist die Erhöhung ebenfalls unwirksam.

Warum Preise nachträglich erhöht werden können

Nachträgliche Preiszuschläge sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:

  • Wenn die Beförderungskosten aufgrund höherer Preise für Kerosin und Sprit gestiegen sind.
  • Wenn für die Reiseunternehmen höhere Abgaben durch Hafen- oder Flughafengebühren fällig sind.
  • Wenn sich Wechselkurse geändert haben.

Wenn die höheren Kosten für die Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung bereits absehbar waren, ist eine nachträgliche Preiserhöhung unzulässig. Das hatte der Bundesgerichtshof 2002 entschieden. Der Verbraucherzentrale zufolge könnten Kunden die Zahlung in diesem Fall verweigern.

Reiseveranstalter müssen außerdem klar begründen, wie die Preiserhöhung zustande kommt.

Das können Reisende tun

Die Verbraucherzentrale rät Urlaubern dazu, im Falle einer angekündigten Preiserhöhung zu prüfen, ob die Frist bereits abgelaufen ist.

Wird der Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöht, haben Reisende ein Sonderkündigungsrecht. Falls sie mit dem Preis nicht einverstanden sind, können sie den Reisevertrag kündigen. Allerdings sollten Urlauber das unverzüglich tun, da Schweigen als Zustimmung zur Preiserhöhung gilt.

Das sagen Reiseveranstalter

Die großen deutschen Reiseveranstalter wollen ihre Preise für bereits gebuchte Reisen nicht erhöhen. Das gaben Tui, Alltours und Dertour in einer Tagesspiegel-Umfrage an. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings teurer werden.

Das gilt für einzeln gebuchte Flüge

Bei einzeln gebuchten Flugtickets ist die Rechtslage etwas anders. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg ist eine nachträgliche Anpassung von Flugticketpreisen eher selten der Fall.

Nachträgliche Preiserhöhungen sind auch hier nur zulässig, wenn eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag vereinbart wurde. Diese Klauseln sind zudem unwirksam, wenn der Flug innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss stattfindet. Allerdings gilt dies nur für Verträge nach deutschem Recht.


MDR, dpa (sba)

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