Was können psychiatrische Kliniken leisten?
MDR AKTUELL: Der Amokfahrer von Leipzig war wenige Tage vor seiner Tat noch in psychiatrischer Behandlung. Hätte man da etwas merken müssen? Kündigen sich solche Taten beziehungsweise die Bereitschaft zu solchen Taten vorher irgendwie an?
Kolja Schiltz: In einigen Fällen ist es so, in anderen Fällen kann man das in der Tat überhaupt nicht erkennen. Es gibt Patienten, die zum Beispiel äußern, dass sie eine bestimmte aggressive Handlung durchführen wollen oder die immer wieder aggressiv in der Station, in der Klinik auffallen. Bei solchen Fällen hätte man Anhaltspunkte dafür gehabt, dass so etwas möglicherweise passieren kann.
Wenn die behandelnden Psychologen oder Psychiater in dieser Zeit Signale wahrgenommen hätten, dass der Mann gefährlich sein könnte: Was hätten Sie denn tun können?
Zum Glück ist in Deutschland die Schwelle sehr hoch, jemanden gegen seinen Willen in der Psychiatrie festzuhalten. Man hat nur dann die Möglichkeit, jemanden dort festzuhalten, wenn unmittelbar zu erwarten ist, dass er eine fremdgefährdende Handlung begeht. Also beispielsweise, wenn jemand sagt, ich gehe jetzt da und dorthin und schlage irgendjemanden tot oder verletze den schwer.
Wenn das so konkret angekündigt wird, dann kann man eine Unterbringung machen. Das ist deutschlandweit der Fall. Das ist auch in Sachsen der Fall. Es gibt das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Und nach diesem Gesetz ist das bei konkreter Gefährdung durchaus möglich, aber die muss sehr konkret sein.
Wenn jemand mit psychischen Problemen eingewiesen wird und nicht freiwillig in die Psychiatrie kommt, dann wird er dort behandelt. Nach welchen medizinischen Kriterien wird entschieden, ob jemand entlassen werden kann?
Grundsätzlich wird jeder Patient in einer psychiatrischen Klinik dann entlassen, wenn er die Behandlung von sich aus beenden möchte. Und er kann nur dann zurückgehalten werden, wenn die Bedingungen zutreffen, die ich eben geschildert habe. Also wenn eine Fremdgefährdung vorliegt, unmittelbar, oder eine Eigengefährdung. Es gibt ja auch Krankheiten, die dazu führen, dass jemand sich selbst umbringen will. Also wenn jemand das konkret ankündigt und man das ersehen kann, dann kann man eine Unterbringung gegen den Willen veranlassen. Aber das ist eine sehr hohe Schwelle.
Welche Sicherheitskonzepte oder Nachsorgekonzepte gibt es, damit Psychiatriepatienten nach ihrer Entlassung nicht einfach sich selbst überlassen sind und möglicherweise doch noch zur Gefahr für ihr Umfeld werden?
In der Regel kann man nicht davon ausgehen, dass Psychiatriepatienten eine Gefahr für ihre Umwelt werden. Das ist ein seltener Ausnahmefall. Wir haben Millionen von Patienten im Jahr und es gibt jetzt diesen einen Fall. Es gibt aber trotzdem umfassende Weiterbehandlungsmöglichkeiten. Wenn jemand entlassen wird aus der Klinik, kann zum Beispiel eine Weiterbehandlung in der Ambulanz der Klinik erfolgen.
Eine andere Möglichkeit, die auch in der Regel mit den Personen besprochen wird, bevor sie entlassen werden, ist, dass diese Person zu niedergelassenen Ärzten für Psychiatrie geht und dort medikamentöse Behandlung bekommt, aber auch psychotherapeutische Gespräche. Das ist die Aufgabe des ambulanten Versorgungssystems, die in der Regel sehr gut wahrgenommen wird und auch gut funktioniert in Deutschland.
Wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf, damit Entlassungen zwar verantwortungsvoll erfolgen können – ohne Menschen mit psychischen Erkrankungen irgendwie zu stigmatisieren – aber vorzusorgen für den Fall.
Es gibt eine gewisse Versorgungslücke zwischen der allgemeinpsychiatrischen Behandlung, die wir hier gesehen haben, und der forensischen Psychiatrie, wo jemand untergebracht wird, wenn er eine schwerere rechtswidrige Tat begangen hat. Diese Versorgungslücke kann man schließen durch sogenannte Präventionsstellen für Gewaltprävention. Das ist eine ambulanzartige Einrichtung, wo Personen angeboten wird, sich behandeln zu lassen, wenn aus ärztlicher Sicht grundsätzlich die Gefahr gesehen wird, dass eine schwerere Straftat aus der Krankheit heraus entstehen könnte.
Das Ziel dieser Einrichtung ist es eben, dann eine dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie zu vermeiden. Diese Einrichtungen gibt es in Bayern. Hier sind die gesetzlich verankert. Das ist aber recht neu und es ist noch nicht so richtig in anderen Bundesländern implementiert, soweit ich das weiß. Das ist aber ein sehr erfolgreiches Konzept, weil man genau an der Grenze der allgemeinpsychiatrischen Behandlung und der forensisch psychiatrischen Behandlung von Rechtsbrechern hier präventiv aktiv sein kann.
Informations- und Hilfsangebote für Menschen mit Depression
Wissen, Selbsttest und Adressen zu Depression unter www.deutsche-depressionshilfe.de
• deutschlandweites Info-Telefon Depression 0800 33 44 5 33 (kostenfrei)
• kostenfreies Online-Programm für Menschen mit leichteren Depressionsformen in 15 Sprachen (u.a. Ukrainisch und Arabisch): https://tool.ifightdepression.com
• fachlich moderierte Online-Foren zum Erfahrungsaustausch für Erwachsene www.diskussionsforum-depression.de und junge Menschen ab 14 Jahren www.fideo.de
• Die Telefonseelsorge ist unter den Nummern: 0 800 111 0 111, 0 800 111 0 222 oder 116 123 kostenlos erreichbar. Auf der Webseite www.telefonseelsorge.de finden Sie weitere Hilfsangebote, etwa per E-Mail oder im Chat.
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