AfD hält Beobachtung durch Verfassungsschutz in Thüringen und Sachsen für verfassungswidrig
Die AfD hält die Beobachtung von Landtagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz in Thüringen und Sachsen für verfassungswidrig. Die AfD-Fraktionen beider Länder haben dazu ein Gutachten eines Staatsrechtlers vorgelegt, wonach Abgeordnete durch die jeweiligen Landesverfassungen umfassend vor staatlicher Verfolgung geschützt werden.
Konkret bezieht sich das Gutachten zwar auf den Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD auf Landesebene. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke sieht darin aber auch einen Beitrag für die Gesamtpartei im juristischen Dauerstreit mit dem Inlandsgeheimdienst.
AfD legt Gutachten vor
Im Gutachten von Michael Elicker - einem Jura-Professor im Saarland und selbst AfD-Mitglied - heißt es: Abgeordnete dürften zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen in Ausübung ihres Mandates gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dies gelte nicht für verleumderische Beleidigungen.
Dem AfD-Gutachten zufolge schließt die Regelung in Verbindung mit früherer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz aus.
Widerspruch von Verfassungsrechtler und Innenminister
Der Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Uni Jena sieht das aber anders. Seinen Angaben nach ist der in der Verfassung gewährte Schutz für die Landtagsabgeordneten nicht grenzenlos. Laut Brenner lässt sich in der Praxis kaum unterscheiden, was ein Abgeordneter außerhalb des Landtags als Parlamentarier, als Parteipolitiker oder als Privatmann gesagt hat.

Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hält das Gutachten der AfD für nicht stichhaltig. Abgeordnete könnten nicht schalten und walten wie sie wollten. Der verfassungsrechtliche Schutz der Abgeordneten sei wichtig. Aber dennoch stünden die Parlamentarier nicht über dem Recht.
Höcke: Gutachten soll auch im Rechtsstreit um Einstufung der Bundes-AfD einbezogen werden
Höcke sagte bei der Vorstellung des Papiers in Berlin: "Ich gehe davon aus, dass die Bundesebene dieses Gutachten in ihren Rechtskampf integrieren wird." Nach seinen und Jörg Urbans, dem Vorsitzenden der AfD in Sachsen, Angaben berieten der AfD-Bundesvorstand und die AfD-Landeschefs am Montagabend in Berlin über das weitere Vorgehen im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz.
Dieser hatte die Bundes-AfD Anfang des Monats als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen setzt sie sich juristisch zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln über einen entsprechenden Eilantrag der Partei hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung wieder auf Eis gelegt.
Die AfD wird zunächst weiter nur als sogenannter Verdachtsfall geführt und entsprechend weiter beobachtet. In Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben die Verfassungsschutzbehörden die jeweiligen AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachten diese.
MDR (fno/dpa/when)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke