Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen drei Männer und eine Frau wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erhoben. Wie die Justizbehörde mitteilte, sollen die Beschuldigten allein in Sachsen in den Jahren 2019 bis 2022 einen Schaden von mehr als 40 Millionen Euro verursacht haben sollen.

Die Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen vier Personen wegen Internetbetrugs erhoben. Die Schadensumme beträgt mehrere Hundert Millionen Euro. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Im Freistaat gebe es mehr als 100 Geschädigte, erklärte der Pressesprecher der Generalanwaltschaft Dresden Patrick Pintaske im MDR-Interview. Anzeigen seien in Sachsen gestellt worden, weswegen die Staatsanwaltschaft hier Anklage erhob. Die Beschuldigten sollen in einer Organisation namens "PumaTs" eingebunden gewesen sein. "Diese Organisation hat aus Ländern wie Albanien, Litauen und Georgien heraus agiert", sagte Pintaske.

Weltweit Schaden von einer Milliarde Euro

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird den Männern im Alter zwischen 26 und 31 Jahren sowie der 29-Jährigen - allesamt albanischer Herkunft -vorgeworfen, mehr als 500 Online-Betrugsplattformen betrieben zu haben. Weltweit sei dadurch ein Schaden von über einer Milliarde Euro entstanden. Alle vier Beschuldigten seien auf freiem Fuß. Das Landgericht Leipzig werde über die Eröffnung des Haupftverfahrens und die Zulassung der beiden Anklagen entscheiden.

Vermeintliche Geldanlagen im Internet angeboten

Die Beschuldigten sollen laut Anklage für ihren Betrug das sogenannte Cybertrading genutzt haben. Dabei sollen sie vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen haben. Über Werbeanzeigen seien die Geschädigten in Portale geleitet worden, damit die Betrüger an die persönlichen Daten gelangen konnten.

Mit diesen Daten wurden den Angaben zufolge Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten nur wenige Prozente ausgezahlt oder Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.

MDR (phb/jcz)

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