• Haushaltsausschuss, Rechtsausschuss, Arbeits- und Sozialausschuss sowie der Finanzausschuss stehen künftig nicht unter einem AfD-Vorsitz.
  • AfD-Spitze beklagt Diskriminierung und Ausgrenzung der Partei.
  • AfD stritt bereits in der Vergangenheit vor Gericht um Vorsitze.

Mehrere AfD-Kandidaten sind für den Vorsitz eines Bundestagsausschusses durchgefallen. Die für die Leitung des Haushaltsausschusses vorgeschlagene AfD-Politikerin Ulrike Schielke-Ziesing erhielt bei dessen konstituierender Sitzung in Berlin keine Mehrheit. Auch der AfD-Kandidat für den Rechts- und Verbraucherschutzausschuss, Stefan Möller, fiel nach Angaben des Bundestags durch.

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales fiel die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy bei der Wahl für den Vorsitz durch. Im Finanzausschuss bekam Kay Gottschalk nicht die erforderliche Mehrheit. Auf einen zweiten Wahlgang verzichtete die AfD dem Bundestag zufolge jeweils. Die Leitung der Ausschüsse falle damit an die in den Ausschüssen vertretenen dienstältesten Abgeordneten. Im Haushaltsausschuss ist das etwa die frühere Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).

AfD-Spitze sieht Ausgrenzung der eigenen Partei

In einigen Ausschüssen erhielten die Kandidatinnen und Kandidaten allerdings mehr Stimmen als die Abgeordneten der eigenen Fraktion dort hatten. Im Haushaltsausschuss entfielen etwa auf die AfD-Parlamentarierin Ulrike Schielke-Ziesing zwölf Ja- und 29 Nein-Stimmen, wobei die AfD dort zehn Abgeordnete hat.

Sehen ihre Partei benachteiligt bei der Besetzung der Parlamentsausschüsse: AfD-Chefs Alice Weidel und Tino ChrupallaBildrechte: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla beklagten die Ausgrenzung und Diskriminierung der größten Oppositionskraft. "Wir fordern endlich die anderen Parteien auf, diese Spielchen zu beenden", sagte Chrupalla. Weidel sagte, die AfD habe "hochqualifizierte und untadelige Persönlichkeiten aufgestellt". Diese würden im Akt einer parteipolitischen Willkür nicht gewählt.

AfD klagte bereits auf Auschussvorsitze

Die AfD hatte in der Vergangenheit versucht, den Vorsitz von Bundestagsausschüssen gerichtlich zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass eine Fraktion keinen Anspruch darauf hat, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin in den Vorsitz eines Ausschusses gewählt wird. Begründet wurde dies vor allem mit der freien Wahl der Abgeordneten. In der vorvergangenen Wahlperiode hatte der Rechtsausschuss den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner nach rassistischen Äußerungen aus dem Ausschussvorsitz abgewählt. Auch die Klage gegen diese Abwahl wies das Bundesverfassungsgericht ab.

epd/dpa (lik)

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