Verbraucherschützer gehen gegen teure Stromzähler vor - Stadtwerke Olbernhau wehren sich
Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) hat eine Klage gegen die Stadtwerke Olbernhau eingereicht. Sie will damit nach eigenen Angaben das Unternehmen dazu zwingen, den gesetzlich vorgegebenen Preis für den Einbau intelligenter Stromzähler einzuhalten.
Der Gesetzgeber hat für den Einbau von sogenannten Smart Metern bei Kunden mit einem Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr einen angemessenen Höchstpreis festgelegt. Dieser beträgt seit diesem Februar 100 Euro. Zuvor waren es 30 Euro.
Bis zu achtfach überteuerte Einbaupreise
Die Verbraucherschützer stellten jedoch fest, dass einige Anbieter in Sachsen teils deutlich mehr verlangten - bis zu 800 Euro. Verbraucher würden dadurch am Optimieren ihres Energieverbrauchs gehindert, kritisiert der Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen, Lorenz Bücklein. Deshalb seien Abmahnungen an die betreffenden Unternehmen verschickt worden: die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda, Plauen Netz und an die Stadtwerke Olbernhau.
Der Netzbetreiber in Hoyerswerda verpflichtete sich laut Verbraucherzentrale mit einer Unterlassungserklärung, die gesetzlich vorgeschriebenen Preisgrenzen einzuhalten. Plauen Netz senkte demnach die Preise auf das seit Februar 2025 gültige Niveau. Nur Olbernhau habe auf die Abmahnung nicht reagiert.
Stadtwerke Olbernhau: Bisher kein Anwendungsfall - Preis gesenkt
Dem widersprechen die Stadtwerke in Olbernhau. Der Geschäftsführer Knut Böttger sagte MDR SACHSEN, der Preis für die Smart Meter sei zum 25.2.2025 auf die gesetzlich vorgegebenen Einbaukosten von 100 Euro gesenkt worden. Die genaue Rechtslage zum Gesetz sei lange unklar gewesen. Dennoch habe die Verbraucherzentrale bereits am 11. März eine Abmahnung geschickt. "Die Verbraucherzentrale hat das alte Preisblatt mit der neuen Gesetzeslage verglichen." Man werde beklagt für einen Fall, der noch nicht eingetreten sei. Bislang habe auch kein Haushalt den freiwilligen Einbau eines Smart Meters beauftragt.
Die Verbraucherzentrale hat das alte Preisblatt mit der neuen Gesetzeslage verglichen.
Aber auch zuvor habe man sich gesetzeskonform verhalten. Der verlangte Preis von rund 217 Euro sei nach dem Messstellenbefristungsgesetz möglich gewesen. Dieses habe erlaubt, die tatsächlichen Aufwand bei einem Privatkunden für den Einbau eines Smart Meters in Rechnung zustellen - und nicht nur die Pauschale von 30 Euro, die den Aufwand nicht decken würde. Das Unternehmen sehe daher keinen Anlass, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sagt Geschäftsführer Böttger. Das Vorgehen der Verbraucherzentrale kann er nicht nachvollziehen und spricht von einem Imageschaden für sein Unternehmen.
Die Verbraucherzentrale will mit der Klage dagegen sicherstellen, dass das Gesetz eingehalten wird, wie Energiereferent Lorenz Bücklein MDR SACHSEN sagte. Ein Klärung vor Gericht könne zudem dazu beitragen, zu klären, ob die 100 Euro Kostenpauschale für die Smart Meter angemessen sind.
Strom verbrauchen, wenn er billig ist
Bis 2032 sollen bundesweit alle herkömmlichen Stromzähler schrittweise durch diese sogenannten Smart Meter ersetzt werden. Privatkunden können laut Verbraucherzentrale aber seit Jahresbeginn eine frühere Umrüstung verlangen - binnen drei Monaten nach Beantragung. Der Vorteil: Sie können sich dann für einen dynamischen Stromtarif entscheiden und dadurch von zeitweise günstigeren Preisen profitieren.
MDR (kbe/stt)
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- 14. November 2024Dynamische Stromtarife: Smart Meter sollen teurer werden – für wen sie sich dann noch lohnenmit Audio
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