Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Verwendung von K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten stärker zu ahnden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Nordrhein-Westfalen vorgelegt und mehrheitlich Zustimmung erhalten. Nach der Neuregelung sollen Straftaten mit K.o.-Tropfen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich ziehen. Nun müssen sich Bundesregierung und Bundestag mit dem Thema befassen.

Der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren gilt bislang nur, wenn bei einer Tat ein "gefährliches Werkzeug" wie eine Waffe als Nötigungsmittel eingesetzt wird. Die entsprechenden Paragraphen 250 und 177 sollen deshalb um das Merkmal "Beibringen von gesundheitsschädlichen Stoffen" ergänzt werden.

K.o.-Tropfen bislang kein "gefährliches Werkzeug"

Begründet wird der Vorstoß damit, dass K.o.-Tropfen erhebliche Gesundheitsrisiken bergen, insbesondere in Kombination mit Alkohol oder Betäubungsmitteln. "Zudem verursachen sexuelle Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit oft traumatische Folgen", heißt es in der Antragsbegründung. "Diese Verbrechen sind besonders perfide und heimtückisch", erklärte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. Betroffen von solchen Taten seien vor allem junge Frauen. Die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bewertete der CDU-Politiker als "angemessen und gerecht".

Im vergangenem Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass K.o-Tropfen in Getränken mit dem Ziel der Bewusstseinsveränderung nicht den Tatbestand eines gefährlichen Werkzeugs erfülle. Daher dürfe der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren nicht angewandt werden. Der Gesetzentwurf soll diese Bewertung ändern und bei Straftaten mit K.o.-Tropfen höhere Strafen ermöglichen.

AFP/dpa (jeb)

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