Bundesregierung will an Geld von "vergessenen Konten" – Bankenverband übt Kritik
- Die rechtlichen Hürden für den Staat, sich Geld von "nachrichtenlosen Konten" zu sichern, sind hoch.
- Stirbt ein Mensch ohne Angehörige, erbt der Staat das Geld schon jetzt unter bestimmten Bedingungen.
- Werden die Ansprüche innerhalb von 30 Jahren nicht geltend gemacht, geht das Vermögen an die Bank.
Wie viel Geld genau auf nachrichtenlosen oder unbewegten Konten liegt, dazu gibt es verschiedenste Schätzungen. Mal ist von zwei bis vier Milliarden Euro die Rede, mal sogar von bis zu neun Milliarden.
Aber das ist nicht das Einzige, was bei diesen Konten bisher nicht geklärt ist, sagt Thorsten Höche, Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands: "Die Frage eines unbewegten Kontos ist eine Frage des Zeitraums – nach welchem Zeitraum, wenn da keine Bewegung stattgefunden hat, will der Staat auf die Mittel zugreifen? Dafür gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorgaben. Also, die Frage, was als unbewegtes Konto angesehen wird, ist eigentlich offen."
Rechtliche Hürden: Staat würde in Eigentumsrechte eingreifen
Ob ein Konto nach fünf Jahren ohne Bewegung zu einem nachrichtenlosen Konto wird oder aber erst nach zehn oder 20 – das müsste die Bundesregierung also in einem Gesetz festlegen, erklärt Höche, der noch ein weiteres rechtliches Problem sieht: "Grundsätzlich ist es schon so, das ist natürlich auch ein Eingriff in Eigentumsrechte des Erblassers bzw. des Bankkunden, der ja möglicherweise, wenn wir es richtig verstehen, gar nicht unbedingt verstorben sein muss."
Heißt also: Der Staat könnte sich im schlimmsten Fall Geld von den Banken holen, dass eigentlich jemand anderem gehört, nämlich dem Kontoinhaber – nur weil dessen Konto als nachrichtenloses Konto eingestuft wurde. Noch ist dieses Szenario aber ein reines Gedankenspiel. Denn bisher gibt es nur die Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag und kein fertiges Gesetz.
Tod ohne Angehörige: Staat wird zum Erben
Fraglich ist aber auch, ob sich so eine Regelung, wie sie Höche befürchtet, mit dem deutschen Recht überhaupt vereinbaren ließe. Denn bisher ist es so, dass selbst wenn der Kontoinhaber verstorben ist, zunächst erstmal geklärt werden muss, ob es Erben gibt. Und nur, wenn sich kein Erbe bei den Banken meldet und die Gerichte niemanden ausfindig machen können, geht das Geld nach der aktuellen Rechtslage sowieso schon an den Staat über.
Thorsten Höche erklärt das Vorgehen: "Dann wird das Erbrecht des Fiskus festgestellt, der dann im Grunde ganz normal, wie jeder andere Erbe auch, die Ansprüche gegenüber Banken und anderen Schuldnern geltend machen kann. Der Staat ist dann in der Stellung wie ein Erbe – wie ein Angehöriger quasi."
Anspruch verjährt nach 30 Jahren
Das Geld geht dann an das Bundesland, in dem der verstorbene Kontoinhaber seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn der Staat das Erbe aber nicht geltend macht, verjährt der Anspruch nach 30 Jahren. Dann kann die Bank selbst das Geld behalten.
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