CDU und SPD streiten über Sparpläne bei Gleichstellung
- Die SPD kritisiert das sächsische Innenministerium – die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten habe nie zur Debatte gestanden.
- Bisher lassen die Bemühungen des Staates um mehr Gleichstellung zu wünschen übrig – vor allem in Führungspositionen.
- Deshalb bleiben Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerinnen weiterhin unverzichtbar.
Geld sparen in den Kommunen durch mehr kommunale Selbstbestimmung. Dieses Ziel soll durch das Kommunale Freiheitsgesetz erreicht werden. Zur Abstimmung soll das Gestz dem sächsischen Landtag eigentlich erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2025 vorgelegt werden. Trotzdem wird schon jetzt über die Idee gestritten, ob eine Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten wirklich Bürokratie abbauen würde. Oder untergräbt sie die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Mann und Frau?
SPD verurteilt Alleingang des CDU-Innenministers
Sophie Koch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD Fraktion in Sachsen kritisiert den Alleingang des CDU-Innenministers Armin Schuster: "Das Kommunale Freiheitsgesetz, das ist eine Sache, die haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, das stimmt. Aber es war auf jeden Fall nicht abgestimmt unter den Koalitionspartnern, dass wir die Gleichstellungsbeauftragten abschaffen wollen. Das war ein Alleingang des Innenministeriums, den ich persönlich natürlich auch sehr unglücklich finde."
Bundesstiftung Gleichstellung: Staat hat Verfassungsauftrag zu erfüllen
Die SPD-Fraktion werde es nicht zulassen, dass der Vorschlag so in das Kommunale Freiheitsgesetz aufgenommen wird, betont Koch. Für Arn Sauer, Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung, zeigt sich in dem Vorschlag des sächsischen Innenministeriums, dass nur wenig Bewusstsein über die Verankerung der Thematik im Grundgesetz besteht: "Wir haben einen ganz klaren Verfassungsauftrag im Grundgesetz stehen. Da steht ja auch drin, dass der Staat die Gleichstellung von Frauen und Männern proaktiv zu fördern hat. Die sehen wir tatsächlich in keinem Bereich bisher umgesetzt und so lange sind Gleichstellungsbeauftragte unverzichtbar."
Das Innenministerium begründet seine Sparpläne damit, dass in den Verwaltungen ohnehin mehr Frauen als Männer arbeiten würden und die Gleichstellungspläne eigentlich nicht mehr umgesetzt, also eingespart werden könnten. So ganz stimme das nicht, erklärt Arn Sauer. Aktuell seien zwar rund 65 Prozent der Fachkräfte in den sächsischen Behörden Frauen, dennoch liege die Quote unter den Führungspositionen nur bei 42 Prozent.
Gleichstellungsbeauftragte sind wichtige Ansprechpartnerinnen
Sauer glaubt außerdem, dass vielen nicht klar ist, wie weitreichend die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden und Städten sind: "Die sind ja auch eine wichtige Akteurin in der Kommune. Die machen wichtige Netzwerkarbeit, die setzen sich für Frauenhäuser ein, für den Gewaltschutz. Die sind einfach die kompetenten Ansprechpartnerinnen, die auch helfen, die kommunale Arbeit und Infrastruktur besser zu machen."
Diese Aufgaben füllen auch Konstanze Morgenroths Arbeitsalltag. Sie ist Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leipzig. Für Morgenroth ist gerade der falsche Zeitpunkt, um darüber nachzudenken, Positionen wie ihre abzuschaffen: "Mit erstarkendem Rechtspopulismus und zunehmenden Antifeminismus bekommen auch die Gleichstellungsbeauftragten mehr Gegenwind, sodass ich gerade in diesen Zeiten finde, dass dieser Vorschlag des Innenministeriums genau die falschen Zeichen setzt."
Erst in ein paar Monaten wird ein konkreter Vorschlag für das Kommunale Freiheitsgesetz veröffentlicht. Ob die Option darin bestehen bleibt, das Gleichstellungsgesetz auf kommunaler Ebene auszusetzen, wird sich dann zeigen.
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