Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten.

Frauen haben nach Fehlgeburten ab sofort in größerem Maß Anspruch auf Mutterschutz: Die vom Bundestag im Januar beschlossene Regelung, wonach Betroffenen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zusteht, trat mit dem Monatswechsel in Kraft. Bislang hatten sie in der Regel erst bei Fehlgeburten ab der 24. Woche einen Anspruch auf Mutterschutz.

Durch diese gesetzlich garantierte Regenerationszeit sollen Frauen sich von körperlichen und seelischen Belastungen erholen können. Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor - das heißt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt: Ab der 13. Woche stehen betroffenen Frauen zwei Wochen Mutterschutz zu. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert er sechs, ab der 20. acht Wochen. Das entspricht dann der üblichen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.

Betroffene können nach Fehlgeburten selbst entscheiden, ob sie die volle Schutzzeit in Anspruch nehmen oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt wieder arbeiten gehen wollen. Nach Einschätzung von Experten ist diese Selbstbestimmung wichtig, da viele Frauen die Arbeit in einer solchen Situation als stützend empfinden. Zudem wolle auch nicht jede Frau offenbaren, dass sie schwanger gewesen sei und das Kind verloren habe.

Prien: Neuregelung "wichtige Errungenschaft"

Nach Schätzungen ereignen sich in Deutschland laut Bundesfamilienministerium jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil - etwa 84.000 Fehlgeburten - erleiden Frauen bis zur 12. Woche. Sie haben auch weiterhin keinen Anspruch auf Mutterschutz, können sich allerdings krankschreiben lassen.

Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, nannte den neue gestalteten Mutterschutz eine "wichtige Errungenschaft". Sie erkenne an, in welcher schwierigen Lage sich Frauen befänden, die eine Fehlgeburt erleiden, sagte die CDU-Politikerin. "Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung."

Neuregelung auch für Selbständige angedacht

Der alte Bundestag hatte die Neuregelung nach längeren Verhandlungen zwischen den Fraktionen Ende Januar einstimmig beschlossen. Mitte Februar billigte auch der Bundesrat das Gesetz.

Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen. Die neue Regelung gilt auch für gesetzlich versicherte Selbstständige, Beamtinnen und Soldatinnen. Sie gilt nicht für privat versicherte Selbstständige.

Bundesfamilienministerin Prien betonte, dass es ihr ein wichtiges Anliegen sei, auch Regelungsänderungen für Selbstständige in den Blick zu nehmen. Für wann genau eine Neuregelung dazu angestrebt ist, sei allerdings unklar.

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