Regierung bleibt bei Asylkurs - trotz massiver Kritik
Kanzleramtsminister Frei sieht keine Notwendigkeit, den Asylkurs der Regierung zu ändern. Das Urteil eines Berliner Gerichts habe keine Auswirkungen auf das gesamte Land. Juristen sehen das anders und mahnen zur Einhaltung des Rechts.
Strenge Kontrollen an den Grenzen und Zurückweisungen von Asylbewerbern: Die Regierung will sich auch nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht von ihrem strikten Asylkurs abbringen lassen. Kanzleramtsminister Thorsten Frei betonte im ARD-Morgenmagazin, man halte sich an den Beschluss des Gerichts. Es werde eine Prüfung der Asylgesuche der drei Somalier geben. "Aber das Berliner Verwaltungsgericht kann selbstverständlich nicht über die Rechtslage in ganz Deutschland entscheiden", so der CDU-Politiker. Der Gerichtsentscheid sei keine Maßgabe für das Regierungshandeln im Ganzen.
"Berliner Verwaltungsgericht kann nicht über Rechtslage in ganz Deutschland entscheiden", Thorsten Frei, CDU, Kanzleramtschef, zu Zurückweisungen an Grenzen
Morgenmagazin, 04.06.2025 05:30 UhrFrei räumte ein, dass man sich in einem umstrittenen Rechtsbereich bewege: "Hier gibt es keine klare Lage". Die Bundesregierung müsse nachbessern, um darzulegen, warum die strengen Maßnahmen an der Grenze geboten seien. Frei verwies dabei auf Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte eine Überforderungssituation des Landes als Begründung für die strenge Asylpolitik geltend gemacht, entstanden durch zu viel Migration - zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in Schulen und im Gesundheitswesen.
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verteidigte den Kurs der Regierung. "Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie räumt aber auch ein, dass es nicht einfach werden dürfte, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig seien. "Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof", so Hubig.
Juristen kritisieren Regierungskurs
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Asylkurses äußert die Fachanwältin für Migrationsrecht, Gisela Seidler. Ihrer Meinung nach missachtet die Regierung die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. "Auch wenn einem ein Gesetz oder eine Rechtsprechung nicht gefällt, muss man sich als Exekutive daran halten", sagte Seidler, Vorsitzende im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins.
Wie aber sollen nun die Bundespolizisten an den Grenzen mit der unklaren Lage umgehen? Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GDP) herrsche bei den Beamten große Verunsicherung. "Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung", sagte der GDP-Vorsitzende, Andreas Roßkopf, dem WDR. "Aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir alltäglich haben."
Verunsicherung bei der Bundespolizei
Unsicherheit besteht auch in der Frage, ob Bundespolizisten dafür belangt werden können, wenn sie Aslybewerber weiterhin an den Grenzen abschieben. Bundesminister Dobrindt hatte das als "vollkommen abwegig" bezeichnet. Widerspruch kommt von der GdP: Man habe zwar eine klare Weisung, aber "wenn klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann haben Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten, also sie müssen es kritisieren und remonstrieren, damit sie eben aus dieser Verantwortung rauskommen", so GDP-Chef Roßkopf.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke