Immer mehr Quereinsteiger in den Klassen
Die Zahl der Quer- und Seiteneinsteiger im Lehrerberuf steigt. An den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet inzwischen etwa jede zehnte Lehrkraft ohne anerkannte Lehramtsprüfung.
Der Lehrermangel an den Schulen in Deutschland führt dazu, dass immer mehr Quer- und Seiteneinsteiger ohne anerkannte Lehramtsprüfung in den Klassen unterrichten. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Im Schuljahr 2023/24 traf das auf 10,5 Prozent der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen zu. Rund 77.600 der insgesamt 739.500 Pädagoginnen und Pädagogen dort hatten keine anerkannte Lehramtsprüfung.
Im Schuljahr 2015/2016 lag der Anteil den Angaben zufolge mit 4,5 Prozent noch deutlich niedriger. Damals unterrichteten 29.900 der insgesamt 667.400 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen ohne anerkannte Lehramtsprüfung.
Berufsschulen besonders betroffen
Noch höher als an allgemeinbildenden Schulen fiel laut Statistik der Anteil der Quer- und Seiteneinsteiger an beruflichen Schulen aus. Im Schuljahr 2023/24 hatten 16,6 Prozent der insgesamt 123.800 Lehrkräfte an beruflichen Schulen keine anerkannte Lehramtsprüfung. Hier habe sich der Anteil gegenüber dem Schuljahr 2015/16 kaum verändert.
Leichter Anstieg der Lehramtsabschlüsse
Immerhin hat sich zuletzt auch die Zahl der Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums wieder leicht erhöht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bestanden im Prüfungsjahr 2023 etwa 29.000 Lehramtsstudierende entsprechende Abschlussprüfungen. Das waren rund 300 Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums mit einem Masterabschluss oder dem 1. Staatsexamen mehr als im Jahr zuvor (28.700). Im Zehnjahresvergleich sank die entsprechende Zahl den Angaben zufolge allerdings um 12,6 Prozent.
Als Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger bezeichnet man Menschen, die über kein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen und die ohne ein Referendariat in den Schuldienst übernommen werden. Bei Quereinsteigerinnen und -einsteigern besteht im Gegensatz dazu die Pflicht eines Referendariates.
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